Untersuchungen der Wettbewerbsbehörde laufen meist ähnlich ab: Die Kartellwächter prüfen eine Branche und heben dann den mahnenden Finger, weil eine hohe Marktkonzentration den Wettbewerb einschränkt. Konsequenzen gibt es aber selten, weil die Behörde keine Hinweise auf illegale Absprachen findet. Dasselbe Schicksal dürfte die aktuelle Untersuchung des Lebensmittelsektors ereilen.

Lebensmittelbranche
Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde nimmt derzeit die hohen Preise in der Lebensmittelbranche unter die Lupe. Ihr deutsches Pendant kann künftig leichter eingreifen.
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Eine Reform, wie sie kürzlich in Deutschland beschlossen wurde und wie sie die österreichischen Wettbewerbshüter nun auch hierzulande fordern, könnte das ändern: Eingriffe in den Markt sollen demnach möglich sein, sobald eine "Störung des Wettbewerbs" vorliegt – und nicht erst dann, wenn die Behörde Absprachen oder Machtmissbräuche nachweisen kann.

Die Politik müsste dabei behutsam vorgehen: Sie müsste genau definieren, wann eine solche Störung vorliegt, und festlegen, wann die Behörde mit welchen Schritten eingreifen darf.

Insgesamt haben die Kartellwächter aber gute Argumente parat: Der Beweis von Absprachen ist oft schwierig und stillschweigendes Parallelverhalten nicht strafbar. Stockt der Wettbewerb, könnte die Behörde den betroffenen Konzernen künftig Auflagen erteilen – etwa mehr Transparenz oder den Verkauf einzelner Betriebe. Gerade bei Gütern des täglichen Bedarfs gerät der Wettbewerb allzu oft ins Stocken. Der Staat braucht geeignete Mittel, um dagegen vorzugehen. (Jakob Pflügl, 28.8.2023)