Eine weiße Luxusyacht aus der Vogelperspektive.
Die SPÖ hat vor allem große Vermögen und Luxus im Visier bei der Erbschaftssteuer.
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Die SPÖ nimmt einen neuen Anlauf zur Wiedereinführung einer Erbschaftssteuer. Die Ausnahmen für die berühmten Erben und Erbinnen des gemeinen Häuslbauers sind beträchtlich. Eine Million Euro an "Lebensfreibetrag" bliebe unangetastet.

Frage: Nun wurden die Grundzüge des "Babler-Modells" für eine neue Erbschaftssteuer in Österreich bekannt. Was sind die Eckpunkte?

Antwort: Für Schenkungen und Erbschaften bis zu einer Million Euro soll ein Freibetrag eingeführt werden. Für geerbte oder geschenkte Vermögen ab einer bis fünf Millionen Euro wären dies 25 Prozent Steuer, ab fünf bis zehn Millionen 30 Prozent. Jenseits von zehn Millionen würde die Erbschaftssteuer nach dem SPÖ-Modell 35 Prozent betragen.

Frage: Es soll auch einen sogenannten Lebensfreibetrag geben. Was bedeutet das?

Antwort: In einen Lebensfreibetrag werden alle Erbschaften und Schenkungen über einen Zeitraum von 30 Jahren zusammengerechnet. Bleibt die Summe unter einer Million Euro, dann fällt keine Steuer an. Damit würden nach Berechnungen der SPÖ nur zwei Prozent der Erbschaften in die neue Steuerregelung fallen. Der große Rest, eben 98 Prozent, blieben laut einem Bericht des Ö1-Morgenjournals steuerfrei.

Frage: Was ja auch jetzt schon, ohne Erbschaftssteuer, anfällt, ist die Grunderwerbssteuer, die in jedem Fall zu zahlen ist. Bleibt die im neuen SPÖ-Modell?

Antwort: Nein. Nach den Plänen von Andreas Babler würde in den Freibetrag auch die Grunderwerbssteuer einberechnet. Diese Steuer sei derzeit nämlich die "Erbschaftssteuer für Häuslbauer", weil sie bei jeder Übertragung von Immobilien fällig wird und mit dem Verkehrswert steigt, argumentiert die SPÖ. Die Steuersätze liegen zwischen einem halben und 3,5 Prozent. Wer etwa ein Haus im Wert von einer Million Euro erbt, zahlt gegenwärtig rund 25.000 Euro an Grunderwerbssteuer. Im Lebensfreibetrag der SPÖ würde diese Belastung nun wegfallen. Wie viel von den jährlichen Staatseinnahmen aus dem Titel Grunderwerbssteuer im Volumen von rund 1,7 Milliarden Euro auf Erbschaften entfällt, wäre erst zu ermitteln.

Frage: Was ist mit den Firmenerben und Betriebsübergaben?

Antwort: Das SPÖ-Konzept orientiert sich am deutschen Modell. 85 Prozent des Betriebsvermögens werden demnach nicht besteuert. Vorausgesetzt, der Betrieb wird mindestens fünf Jahre weitergeführt und die Mitarbeiter werden weiter beschäftigt. Sollte etwa ein Unternehmen im Wert von zehn Millionen Euro vererbt werden, fielen 15 Prozent an versteuerbarer Summe an, also 1,5 Millionen Euro. Davon wird eine Million Euro Freibetrag abgezogen. Bleiben 500.000 Euro, die zu 25 Prozent besteuert werden. Macht unterm Strich 125.000 Euro an Erbschaftssteuer.

Verschont wird das Betriebsvermögen beim Sieben-Jahres-Modell. Dabei muss die Lohnsumme des vererbten Unternehmens (Durchschnitt der letzten fünf Jahre), also die Beschäftigung, erhalten bleiben.

Frage: Wie würde die SPÖ mit Betriebsvermögen verfahren, das Stiftungen gehört?

Antwort: Stiftungen sollen eine fiktive Erbschaftssteuer zahlen – und zwar sofort, sagt SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer. Dabei wird angenommen, dass eine Person im Schnitt alle 30 Jahre etwas vererbt bekommt, deshalb setze man pro Jahr ein Dreißigstel als Erbschaftssteuer an. Bei Kunstwerken, Schmuck oder wertvollen Gegenständen diente die Versicherungssumme als Orientierung.

Frage: Österreich ist eines der wenigen Industrieländer, die weder Erbschafts- noch Vermögenssteuern einheben. Warum eigentlich?

Antwort: Seit 1. August 2008 gibt es in Österreich weder Erbschafts- noch Schenkungsteuer. Die hatte damals der Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt. Es besteht nur eine Meldeverpflichtung für Schenkungen und Zweckzuwendungen. Dem Gesetzgeber und der damaligen großen Koalition unter Führung der SPÖ fehlte es an Einigkeit, das Gesetz zu reformieren, Erbschafts- und Schenkungssteuer liefen aus.

Frage: Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, eine neue Erbschaftssteuer durchzubringen?

Antwort: Äußerst gering. Neben der SPÖ sind auch die Grünen für eine Erbschaftssteuer, aber nicht deren Koalitionspartner ÖVP. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) machte jüngst einen Vorstoß in diese Richtung. ÖVP, FPÖ und Neos sind strikt dagegen. Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger lehnte eine solche Steuer mit den Worten "kommt nicht infrage" kategorisch ab. Wie viel Geld eine neue Erbschaftssteuer einspielen könnte, ist fraglich. Auf rund zwei Milliarden Euro wurde das Aufkommen beim letzten Vorstoß taxiert. Die Alternative, eine allgemeine Vermögenssteuer, sei administrativ aufwendig, führe zu Vermögensverschiebung ins Ausland im großen Stil und befeuere Umgehungskonstruktionen, sagen Ökonomen. (Walter Müller, Luise Ungerböck, 28.8.2023)