Wartebereich in einer Arbeitsmarktservice (AMS) Filiale, Erstberatung für Asylberechtigte
Neues Jobmodell: Asylwerbende sollen künftig gemeinnützig arbeiten.
APA/GEORG HOCHMUTH

Bis dato wird es Asylwerbern, die arbeiten wollen, in Österreich so schwer wie möglich gemacht. Zwar steht ihnen drei Monate nach ihrem Antrag der Arbeitsmarkt in allen Sparten offen, doch Arbeitssuchende, die schon länger beim AMS gemeldet sind als sie, werden ihnen vorgezogen.

Nun jedoch existiert ein Plan, der in die andere Richtung zu gehen scheint. Die Landesflüchtlingsreferenten haben das Innenministerium aufgefordert, ein Modell zu entwickeln, um die derzeit schon erlaubte Mitarbeit von Asylsuchenden im Quartier und in Gemeinden – etwa in kommunalen Parks – auf Vereine und gemeinnützige Organisationen auszuweiten. Die Tätigkeit soll für Grundversorgte verpflichtend sein.

Das ist einerseits eine sehr gute Idee. Asylwerbende aus ihrer erzwungenen Untätigkeit herauszuholen und sie sozial sinnvoll zu beschäftigen hilft ihnen. So das Problem mit den engen Zuverdienstgrenzen in der Grundversorgung gelöst wird, könnten sie eigenes Geld verdienen. Das wiederum könnte ihre Akzeptanz in der Bevölkerung stärken.

Zum Problem hingegen dürfte die Sache mit der Pflicht werden. Was außer die kargen Leistungen aus der Grundversorgung soll das Druckmittel sein? Und: Was unterscheidet diese gemeinnützige Tätigkeit dann von Arbeit unter Zwang? Nicht ohne Grund ist Zwangsarbeit menschenrechtlich verboten. An dieser klaren Vorgabe wird das neue Asylwerber-Arbeitsmodell zu messen sein. (Irene Brickner, 20.9.2023)