Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ).
Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ).
APA/HANS KLAUS TECHT

Um Gutes zu tun, braucht es nicht zwingend idealistische Motive. Hans Peter Doskozils Kampf für die Unabhängigkeit des ORF bietet dafür ein schönes Beispiel.

Der Landeshauptmann des Burgenlands hat den Verfassungsgerichtshof eingeschaltet, um Regierungseinfluss bei der Besetzung der ORF-Gremien zu prüfen. Die Höchstrichter sollen klären: Lässt sich mit dem Verfassungsgesetz über Unabhängigkeit des Rundfunks vereinbaren, dass 30 der 35 ORF-Stiftungsräte von Bundesregierung, Landesregierungen, Parteien und indirekt vom Kanzleramt bestimmt werden?

Einfluss der Politik auf ORF-Gremien

Das ist eine Schlüsselfrage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es gibt ihn, und alle sollen ab 2024 für ihn zahlen, damit er unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen berichtet. Der Stiftungsrat bestellt den ORF-Chef oder die -Chefin, sie brauchen den Stiftungsrat laufend. Dieser General entscheidet über alle Besetzungen im Haus – wie demnächst neue Chefredakteurinnen und Ressortleiter. Kanzlerparteien verzichteten noch nie freiwillig auf ihren Einfluss auf ORF-Gremien. Also müssen wieder die Verfassungsrichter Medienpolitik machen, wie zuletzt bei der ORF-Finanzierung.

Doskozil hat den Höchstrichtern zuletzt ausgerichtet, er würde gerne als "Zeuge" seine persönlichen Erfahrungen mit Politeinfluss im ORF berichten. Er könne zu der öffentlichen Verhandlung kommen, um den Antragsteller Burgenland zu vertreten; Zeugen seien nicht vorgesehen, antwortete das Höchstgericht. Schade, dass Doskozil nun nicht kommt.

Denn die Landesregierung stellte den Prüfantrag, nachdem Doskozil seinen Lieblingskandidaten für die ORF-Landesdirektion nicht durchgebracht hatte. Eigentlich war das ein Beispiel für eine politikferne ORF-Besetzung. Auch wenn sie der Anlass gewesen sein sollte: Das tut dem höheren Sinn der Prüfung des Politikeinflusses auf ORF-Gremien keinen Abbruch. (Harald Fidler, 24.9.2023)