Pro-Palästina Demo in Wien
Obwohl eine für Mittwochabend angemeldete Pro-Palästina-Demonstration in Wien von der Polizei untersagt wurde, versammelten sich mehrere Hundert Demonstranten auf dem Stephansplatz.
IMAGO/(c) Leopold Nekula/VIENNAE

In den Onlineforen zu den Berichten über die propalästinensischen Versammlungen nach der Demo-Untersagung am Mittwoch in Wien fordert so mancher, mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aufenthaltsrechtlich kurzen Prozess zu machen. "Ersuche dringend um Abweisung der Demonstranten bei etwaigen Asylansuchen", schreibt etwa der Poster sitio. Poster Alexander van der Grunzen sieht es noch grundsätzlicher: "Wer in Österreich lebt und das Existenzrecht Israels nicht anerkennt, hat sein Recht, hier zu wohnen, verwirkt", formuliert er oder sie.

Wie aber steht es rechtlich um in Österreich schutzsuchende Palästinenserinnen und Palästinenser tatsächlich? Riskieren jene unter ihnen, sie sich mit den Zielen und dem Vorgehen der Hamas identifizieren, Österreich verlassen zu müssen? Um wie viele Menschen handelt es sich überhaupt? Die Asylstatistik des heurigen Jahres weist bis Anfang Oktober in ganz Österreich 46.350 Asylanträge aus. Bei 66 davon wird als Herkunftsland Palästina angeführt. Weitere 242 stammten von staatenlosen Menschen.

Völkerrechtlich nicht als Staat anerkannt

Das ist bei palästinensischen Flüchtlingen insofern wichtig, als viele von ihnen staatenlos sind. Zwar stellen die Autonomiebehörden in Gaza und im Westjordanland Pässe aus, als Staat sind diese Gebiete aber völkerrechtlich nicht voll anerkannt.

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DER STANDARD/Titze

Auch die Nachkommen jener Palästinenser, die Mitte bis Ende der 1940er-Jahre Gebiete des heutigen Israel verlassen haben – oder mussten – und die heute in anderen arabischen Ländern leben, besitzen vielfach keine Staatsangehörigkeit. Insgesamt sind rund fünf Millionen Menschen in dieser Lage. Nun ist es zwar möglich, staatenlose Menschen in das Land abzuschieben, in dem sie vor ihrer Flucht gelebt haben. Aber es setzt eine Reihe zusätzlicher rechtlicher und humanitärer Prüfungen voraus.

Im Fall von Palästinensern kommt außerdem der Umstand zum Tragen, dass für die Nachkommen der Vertriebenen ein eigenes Hilfswerk der Vereinten Nationen zuständig ist. Die United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (UNRWA) ist im Gazastreifen, im Westjordanland (inklusive Ostjerusalem), in Jordanien, im Libanon und in Syrien tätig. Das verkompliziert den Ablauf eines Asylverfahrens. Die Aberkennung eines Schutzstatus wiederum setzt ein rechtskräftiges Urteil wegen eines schweren Verbrechens voraus. Daher ist ein solcher Schritt äußerst selten.

Fataler falscher Hamas-Verdacht

Auf Aufenthaltsverfestigungen hingegen wirken sich tatsächliche oder vermeintliche Hamas-Kontakte höchst negativ aus. Das bekam unter anderem der "Held der Wiener Terrornacht" im November 2020, Osama Abu El Hosna, zu spüren. Die Einbürgerung des jungen Palästinensers scheiterte, weil er im Zuge der Operation Luxor unter falschen Verdacht geraten war. (Irene Brickner, 13.10.2023)