Hat für viel Kritik gesorgt: die Pro-Palästina-Kundgebung in der Wiener Innenstadt.
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Diese Demonstrationen gehören generell verboten, hört man dieser Tage oft im Zusammenhang mit Pro-Palästina-Kundgebungen in Österreich. Doch auch wenn der Krieg im Nahen Osten, ausgelöst durch den Angriff der radikalislamischen Hamas auf die Zivilbevölkerung in Israel, schockiert und zutiefst betroffen macht, müssen die Sicherheitsbehörden in jedem Einzelfall genau abwägen, ob die Untersagung einer Versammlung notwendig ist oder nicht. Denn die Entscheidung berührt einen menschenrechtlichen Eckpfeiler der Demokratie: die Versammlungsfreiheit.

Grundsätzlich muss man in Österreich nicht um Genehmigung für eine Versammlung ansuchen, sie muss nur spätestens 48 Stunden vorher angezeigt werden (wenn auf öffentlichen Straßen demonstriert wird, drei Tage vorher). Eine fehlende Anmeldung wird mit einer Verwaltungsstrafe sanktioniert, ist aber per se kein Grund für die Auflösung einer Demo.

Wenn die Polizei allerdings den begründeten Verdacht hat, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, muss sie die Versammlung untersagen. Das war am Mittwoch in Wien der Fall, weil die Palästina-Demo schon im Vorfeld mit Gewaltaufrufen gegen Israel verbunden war. Es ist leider zu befürchten, dass sich das wiederholt. Wenn Anhänger der in Österreich verbotenen Hamas dann trotz Demoverbots weiter Hass auf die Straße tragen, wird die Polizei wohl härter als bisher durchgreifen. (Michael Simoner, 13.10.2023)