Ich bin so alt, dass ich immer zuerst an "Einer wird gewinnen" denke, wenn ich die Abkürzung EWG höre. Diese Quizshow mit Hans-Joachim Kulenkampff lief bis Mitte der Achtzigerjahre im ORF.

Ein Heizungsthermostat, aus dem ein kleines Pflänzchen wächst.
Seit mehr als zehn Jahren wird über eine Ökologisierung des Mietrechts schon nachgedacht.
IMAGO/Christian Ohde

Rund 35 Jahre später tauchte das Kürzel dann wieder auf in meinem Leben, nämlich in Form des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes, das sich die türkis-grüne Regierung vorgenommen hat. Sie legte im Vorjahr auch einen Entwurf vor, der nun aber leider stark verwässert wurde. Das Gesetz wird kein Ablaufdatum für Öl- und Gasheizungen mehr beinhalten, wie es eigentlich für 2035 bzw. 2040 geplant war. Auch das Zentralisierungsgebot wird nicht kommen. Dafür gibt es noch großzügigere Förderungen als bisher für die Heizungsumstellung.

Wer hat dabei also gewonnen? Nachdem aus ÖVP-Kreisen schon vor Wochen überraschend eine Neufassung des Gesetzes angekündigt worden war und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler von den Grünen fast hörbar zähneknirschend klein beigegeben hat, ist die Antwort auf diese Frage nicht schwer. Im Haus- und Grundbesitzerbund spricht man von einem "Sieg der Vernunft".

Aus meiner Sicht hätte aber nichts dagegengesprochen, beides zu machen: höhere Förderungen und eine verpflichtende Deadline. Denn der gelernte Österreicher weiß, dass damit die Luft draußen sein wird aus den notwendigen Anstrengungen in Sachen Dekarbonisierung des Bestands.

Der entscheidende Hebel wäre nun das Wohnrecht. Die dringend notwendige Ökologisierung des Mietrechts - je energieeffizienter, desto mehr Miete - steht zwar auch im Regierungsprogramm, wurde bisher aber leider nicht einmal diskutiert. Dabei wäre es so einfach: Aufschläge für topsanierte, Abschläge für wenig energieeffiziente Häuser. Das könnte die Sanierungsrate pushen, und deshalb sollte es rasch umgesetzt werden. Oder um es mit einem anderen ehemaligen Showstar zu sagen: Dalli, dalli! (Martin Putschögl, 20.10.2024)