Haus in Wien
Der Mietendeckel war ein kleines Lebenszeichen der Wohnpolitik im letzten Jahr von Schwarz-Grün.
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Die gute Nachricht zuerst: Der Mietendeckel der Bundesregierung, angekündigt im Sommer, dürfte tatsächlich kommen. Derzeit wird an einer Umsetzung ohne Verfassungsmehrheit gearbeitet, die einer Überprüfung durch den VfGH standhält. Der Deckel bei maximal fünf Prozent pro Jahr sollte ab 2024 greifen – allerdings, wie es aussieht, nur in ohnehin schon preisgeregelten Segmenten. Wenn sich die Teuerung weiter abschwächt und in Richtung fünf Prozent oder sogar darunter fällt, dürfte der Deckel auf absehbare Zeit wenig Wirkung entfalten. Eine Absicherung gegen hohe Ausschläge bei der Inflation wird er allemal sein. Und ein kleines Lebenszeichen der Wohnpolitik im letzten Jahr von Schwarz-Grün.

Da steht auf der Habenseite die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes 2022. Die große Mietrechtsreform, eh nur noch ein Running Gag unter Beobachtern der Wohnpolitik, wurde wieder nicht angegangen. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz wurde versemmelt, weil die wohnrechtlichen Begleitmaßnahmen fehlten. Daran wird immerhin gearbeitet.

Wildes Herumdoktern

Ansonsten ist Wohnen Ländersache: Bau- und Raumordnungen sowie Wohnbauförderungen sind Landesgesetze. Ist das gut so, weil der Bund wenig zustande bringt und lange braucht? Nein, auch in den Ländern dauern die Entscheidungen lange. Und es wird wild herumgedoktert. Nicht so sehr in Niederösterreich, wo sich die Landeshauptfrau seit August 2022 darauf beschränkt, gegen die böse KIM-Verordnung zu wettern, mit der von der Finanzmarktaufsicht die Vergabe von Wohnkrediten reguliert wurde. Große Weichenstellungen, um Eigenheime leistbar zu machen, sind aus St. Pölten nicht bekannt. Im Burgenland versucht man immerhin gerade, gewidmetes, aber unbebautes Bauland per Abgabe zu mobilisieren.

In Vorarlberg, Tirol, Salzburg und der Steiermark werden Leerstandsabgaben auf bereits errichtete Wohneinheiten ausprobiert. Was die Höhe der Abgaben betrifft, stoßen die Länder aber verfassungsrechtlich schnell an Grenzen. Hier wären Weichenstellungen des Bundesgesetzgebers wünschenswert. In Vorarlberg gibt es seit 2016 die Aktion "Sicher vermieten", bei der das Land Hilfestellung und Garantien beim Vermieten leerstehender Wohneinheiten anbietet. Tirol setzt ein ähnliches Modell gerade um, die Aktion beschränkt sich aber auf Wohnungen. Dabei gäbe es in der ganzen Republik mutmaßlich tausende leerstehende Einfamilienhäuser, die für eine solche Aktion infrage kämen. Ihre Eigentümerinnen und Eigentümer wollen nicht verkaufen, trauen sich aber auch die Vermietung nicht zu. Kein Wunder, Einfamilienhäuser sind vom Mietrechtsgesetz ausgenommen. Hier kommt wieder der Bund ins Spiel, der das ändern könnte – und sollte. Doch auch dort sind, etwa beim Mietendeckel, mehrere Ministerien involviert. Vieles hängt zusammen, da wäre es an der Zeit, Kompetenzen zu bündeln – in einem eigenen Ministerium für Bauen und Wohnen. Das sollte einmal ausprobiert werden. (Martin Putschögl, 12.11.2023)