Strenge Kreditvergaberichtlinien bei Immobilien sind laut Verfassungsgerichtshof rechtens.
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Die Verschärfung der Kreditvergaberegeln durch die KIM-Verordnung im August 2022 war nicht verfassungswidrig und widerspricht auch nicht dem Bankwesengesetz, urteilten die Verfassungsrichter am Mittwoch. Ein Vorarlberger hatte zuvor Beschwerde eingebracht, weil ihm aufgrund der strengen Regeln ein Wohnkredit verweigert worden war.

Zeitgleich mit der Bekanntgabe der Entscheidung gab das Maklernetzwerk Remax einen Ausblick auf das Immo-Jahr 2024: Weniger Nachfrage, weitaus mehr Angebot, so lautet die Vorhersage – was zu sinkenden Preisen führen dürfte. In manchen Segmenten und Bundesländern, insbesondere Vorarlberg, könnte Wohneigentum um rund zehn Prozent günstiger werden. Als Grund für den Einbruch des Marktes sieht man bei Remax in erster Linie die KIM-Verordnung. Doch natürlich hat auch die Zinswende großen Anteil daran. Denn selbst die Ausnahmekontingente bei der Kreditvergabe, die die Banken zur Verfügung haben, werden nicht ausgenutzt.

Das zeigt, dass die KIM-Verordnung – so berechtigt sie auch war – nicht mehr nötig ist. Und dennoch sollte nicht zur Tagesordnung übergegangen werden. Die Politik muss alles dafür tun, dass es nicht wieder zu einer Preisrally bei den Immobilien kommt. Das heißt, den Wohnbau ankurbeln, aber klug und nachhaltig, sowie Nachverdichtung, Brachflächennutzung und das Bauen im Bestand fördern und erleichtern. (Martin Putschögl, 3.1.2024)