Die Folgen der gesetzlichen Änderung, die eine lesbische Mutter automatisch zum rechtmäßigen Elternteil macht – auch dann, wenn das gemeinsame Kind von ihrer Partnerin nach einer privat organisierten Samenspende geboren wurde –, erscheinen auf den ersten Blick gering. Das hat nicht zuletzt mit dem oft abschätzigen Blick auf weibliche Homosexualität in einer nach wie vor heterosexuell und patriarchal dominierten Gesellschaft zu tun.

Dank einer Gesetzesnovelle gelten nun in lesbischen Familien beide Frauen ab der Geburt eines Kindes als Eltern.
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Doch eine solche Sicht der Dinge ist ein Fehler. Die Novelle des Abstammungsparagrafen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, die nach dem Kippen der Bestimmung durch den Verfassungsgerichtshof notwendig wurde, zeigt die Richtung an, in die sich die Gleichstellungsforderungen von LGBTIQ-Personen bewegen. Just in einer Zeit mit einem, wie man in Russland oder auch Italien sieht, massiven Angriff auf die Rechte dieser Gruppen rückt hier das emotional hoch aufgeladene Thema der Elternschaft in den Fokus.

Es geht um die Akzeptanz, dass der Nachwuchs queerer Paare auch dann gemeinsame Kinder sind, wenn sie – im Fall lesbischer Frauen – per Samenspende durch einen außenstehenden Mann gezeugt wurden. Oder, um einiges umstrittener: wenn im Fall eines schwulen Paares ein Partner ein Kind gezeugt hat, das von einer Leihmutter ausgetragen wurde. Das geschieht in den USA und etlichen anderen Staaten schon jetzt und wird auch von Paaren aus Österreich in Anspruch genommen, heterosexuellen ebenso wie homosexuellen.

Der heimische Gesetzgeber schweigt sich über die Leihmutterschaft aus – während sie im postfaschistisch regierten Italien sogar dann streng bestraft wird, wenn sie im Ausland stattfand. Wohin hier in Österreich die Reise geht, wird, wie so vieles andere, bei den kommenden Wahlen mitentschieden. (Irene Brickner, 8.1.2024)