Die Cofag wird heuer auch Thema im Untersuchungsausschuss werden.
Bis Ende Oktober 2024 können noch Corona-Hilfen fließen.
PHILIP STOTTER / APA

Wien – Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) will mit der Abwicklung der Covid-19-Finanzierungsagentur (Cofag) am 30. Juni beginnen und die Hilfsagentur bis Ende Dezember vollständig liquidieren. Vergangenen Juni hatte Brunner erstmals die Auflösung der Cofag ohne fixes Enddatum angekündigt. "Entscheidend ist, dass die Rechtsansprüche der Unternehmen gewahrt bleiben und bereits zugesagte Förderungen reibungslos ausgezahlt werden", sagte Brunner am Donnerstag vor Journalisten in Wien.

Video: COFAG-Abwicklung soll ab 30. Juni starten, Auflösung bis Jahresende.
APA

Die Cofag ist innenpolitisch ein heißes Thema. Die Oppositionsparteien kritisierten seit langem das Management der Finanzierungsagentur und die Abwicklung der Förderungen. Auf Initiative der SPÖ und der FPÖ gibt es heuer im Parlament einen eigenen Cofag-U-Ausschuss, der Förderungen durch die Covid-Finanzierungsagentur beleuchten soll. Der Rechnungshof prüfte bei der Hilfsagentur den Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 und fand "beträchtliches Überförderungspotenzial" und kritisierte unter anderem die hohen Kosten für die extra gegründete Gesellschaft. Die Rechnungshofprüfer empfahlen im Herbst 2022 die Auflösung der Cofag.

Finanzamt übernimmt Förderrückforderungen

Die schrittweise Übertragung von Aufgaben der Cofag auf die öffentliche Verwaltung soll nun ab 30. Juni erfolgen, das Finanzamt die Förderrückforderungen übernehmen. Aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils zur Cofag müsse man die Rahmenbedingungen zur Abwicklung noch gesetzlich regeln, erklärte Brunner. Mit dem Koalitionspartner gebe es dazu aber bereits Einverständnis.

Der VfGH hob im vergangenen Herbst Teile der gesetzlichen Grundlagen der Cofag mit Wirkung Ende Oktober 2024 auf, dadurch können bis dahin noch Hilfen fließen.

Die Covid-19-Finanzierungsagentur hat nach eigenen Angaben 99 Prozent der über 1,3 Millionen Anträge von 660.000 Antragstellern abgearbeitet und rund 15 Milliarden Euro an Wirtschaftshilfen ausbezahlt. Die Corona-Hilfsagentur habe in Aussicht gestellt, alle offenen Förderanträge bis Ende Juni abzuarbeiten, sagte Brunner. Im Zuge der Überprüfung der gewährten Wirtschaftshilfen hat die Cofag bisher in knapp 5.600 Fällen mehr als 100 Millionen Euro zurückgefordert.

Offen ist nach wie vor, wie die von der EU beanstandete Überförderung von verbundenen Unternehmen saniert wird. Wohl gibt es seit Sommer eine Einigung mit der EU - Österreich hat einen Haircut und Förderungsrückforderungen zugesagt -, aber die Koalitionsparteien sind uneinig über die praktische Abwicklung der Reparaturmaßnahme. Die EU-Wettbewerbskommission attestierte Überschreitungen der beihilferechtlichen Obergrenzen für verbundene Unternehmen bzw. Konzerne, es wird also zu weiteren Rückforderungen kommen (müssen). "Obwohl es eine EU-konforme Möglichkeit gibt - das Finanzministerium hat mit der EU-Kommission eine Einigung über diese Richtlinie gefunden - verweigert der Koalitionspartner die Zustimmung zu dieser Lösung", kritisierte Brunner am Donnerstag.

Koalitionszank um Reparaturverordnung

Betroffen sind 161 Unternehmensverbünde, darunter nicht nur Großkonzerne, sondern österreichische Traditionsunternehmen mit mehreren Betrieben. Insgesamt seien 965 Unternehmen betroffen. Für sie könnten mit der Reparaturrichtlinie gewährte Förderungen im Volumen von bis zu 430 Millionen Euro umgewidmet und so saniert werden. Auch Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf drängt auf "eine rasche Lösung". Die betroffenen Betriebe warteten schon zu lange auf die angekündigte Reparaturverordnung. Man könne die Verantwortung für die Fehler, die in der und rund um die Cofag gemacht wurden, nicht den Geschädigten umhängen, warnte die Hoteliersvereinigung.

Brunner hatte im Juni 2023 die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (Abbag) beauftragt, gemeinsam mit der Cofag ein Abwicklungskonzept für die Corona-Finanzierungsagentur bis Ende September 2023 auszuarbeiten. Aufgrund des VfGH-Urteils im vergangenen Herbst zog sich die Erarbeitung des Abwicklungskonzepts. Die Covid-Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und die Sonderbestimmungen endeten am 30. Juni 2023. (APA, ung, 18.1.2024)