In Werkstätten arbeiten beeinträchtigte Personen ebenso. Nur bekommen sie kein Gehalt, sondern ein Taschengeld.
Christian Fischer

Menschen mit Behinderung, die in Österreich als arbeitsunfähig eingestuft sind, leisten in den Werkstätten wertvolle Arbeit. Eine angemessene Entlohnung dafür ist längst überfällig. Sie dürfen nicht wie Kinder behandelt und mit einem Taschengeld abgespeist werden. Die 28.000 Betroffenen sind erwachsene Menschen mit Rechte und Pflichten. Ein Gehalt ermöglicht es, finanziell unabhängig zu sein. Die damit einhergehende Pensionsversicherung schützt die beeinträchtigte Personen zudem vor Altersarmut.

Österreich hinkt in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die bereits vor 15 Jahren ratifiziert wurde, ohnehin hinterher. Wir sind als Gesellschaft dafür verantwortlich, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Die öffentliche Hand hat sich mit dem Unterzeichnen der Konvention dazu verpflichtet.

Ein Gehalt statt Taschengeld für Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten, darf nicht an der Frage scheitern, wer zahlt. Ob nun die Länder für die zunächst höheren Kosten aufkommen, der Bund sie übernimmt oder sie aufgeteilt werden, ist zweitrangig.

Wenn es gelingt, mehr Menschen mit Behinderung von den Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, kann das Gehalt regulär von der Wirtschaft getragen werden. Langfristig würden also alle zu Profiteuren der Umstellung werden. (Stefanie Ruep, 27.1.2024)