Der Bodenverbrauch in Österreich ist nach wie vor hoch. Der Ende des Vorjahres fertig ausverhandelte neue Finanzausgleich war eine vertane Chance, des Problems Herr zu werden – so viel steht fest. Denn wie viel Steuergeld eine Gemeinde bekommt, hängt von ihrer Einwohnerzahl sowie der Anzahl an Betrieben ab – beides ein Grund für Gemeinden, immer mehr Flächen umzuwidmen.

Gemeinde Gewerbegebiet
Betriebe bezahlen Kommunalsteuer direkt an die Gemeinden. Je mehr Bürgerinnen und Bürger es gibt, desto höher sind zudem die Zahlungen über den Finanzausgleich.
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Quasi zeitgleich mit den jüngsten Finanzausgleichsverhandlungen hat man am Institut für Raumplanung der TU Wien aber an einem Papier gearbeitet, das Vorschläge enthält, wie der Finanzausgleich im Sinne des Klimaschutzes und des sparsamen Bodenverbrauchs umstrukturiert werden sollte. "Klimaorientierte und ressourcenschonende Raumentwicklung und Finanzausgleich" heißt die Studie, die im Auftrag des Finanzministeriums erstellt wurde und seit wenigen Tagen online zugänglich ist.

Die Expertinnen und Experten vom Institut für Raumplanung der TU Wien – Johann Bröthaler, Thomas Dillinger, Michael Getzner, Arthur Kanonier, Elias Grinzinger und Mina Chamraci – schlagen darin eine Flächenwidmungs- und Versiegelungsumlage als sogenannte "intragovernmentale Instrumente" vor, was bedeutet, dass die jeweilige Gebietskörperschaft zahlungspflichtig wäre.

Gemeinden als Zahlungspflichtige

Die Flächenwidmungsumlage würde fällig werden, sobald eine Gemeinde ein Grundstück in Bauland oder in eine Verkehrsfläche umwidmet. Das Geld sollte in einen auf Landesebene einzurichtenden Biodiversitäts- und Bodenschutzfonds fließen, die Höhe der Umlage sollte sich an den Kosten "einer gleichwertigen Ersatzfläche in der Qualität eines Schutzgebietes" orientieren.

Wird eine Fläche nicht nur umgewidmet, sondern in weiterer Folge auch versiegelt, also mit einer wasserundurchlässigen Schicht bedeckt (Beton, Asphalt etc.), dann sollten weitere Kosten in Form einer Versiegelungsumlage anfallen, schlagen die Studienautoren vor. Wichtig wäre dabei, kontraproduktive Anreizwirkungen zu verhindern, also dass beispielsweise aus ebendieser Umlage wieder Geld an die betreffende Gemeinde zurückfließt. Gleichwohl könnte man die Umlage noch differenzieren und etwa Widmungen im Ortskern und Widmungen an der Peripherie ungleich behandeln.

Geld für Rückwidmungen

Der vorgeschlagene Fonds auf Landesebene sollte dann in weiterer Folge auch die Aufgabe erfüllen, kommunale Rückwidmungs- und Entsiegelungsprojekte zu finanzieren. Denn Gemeinden, die grundsätzlich dazu bereit wären, gewidmetes, aber noch nicht bebautes Bauland wieder in Grünland rückzuwidmen, laufen Gefahr, hohe Entschädigungen für den Wertverfall der Liegenschaften zahlen zu müssen.

Insgesamt betrachtet könnten die vorgeschlagenen Umlagen einen Anreiz zu nachhaltiger Flächennutzung bieten. Denn mit dem Ansatz, dass Flächeninanspruchnahme "etwas kostet", könnte "Planungs- und Marktversagen beseitigt oder gemildert werden", so die Hoffnung der Studienautoren.

Leerstandsabgabe als Empfehlung

Empfohlen wird den Bundesländern in dem Papier aber auch die Einführung von "extragovernmentalen Instrumenten", bei denen die Zahlungspflicht die Grundstückseigentümer trifft. Hier werden insbesondere Leerstandsabgaben genannt, die es in manchen Bundesländern aber ohnehin seit kurzem bereits gibt. "Eine Reihe von Beispielen aus anderen Ländern (insbesondere Frankreich) zeigt, dass eine derartige Abgabe zu einer größeren Verfügbarkeit bereits bestehender Wohnflächen geführt hat und somit die Effizienz der Flächennutzung verbessern kann."

Und auch eine Abschöpfung der Wertsteigerung von Boden durch den Widmungsakt wird empfohlen, samt einer eigenen Versiegelungsabgabe. Außerdem sollten die Wohnbauförderung, die Grundsteuer und die Kommunalsteuer reformiert werden. Bei Letzterer schlagen die Experten beispielsweise eine Differenzierung im Sinne einer flächen- und ressourcensparenden Produktion vor.

Und auch Zweitwohnsitzabgaben werden empfohlen, mancherorts gibt es sie ohnehin bereits. Auch die Einnahmen aus diesem Titel sollten jedenfalls für die Finanzierung von Natur- und Klimaschutzprojekten zweckgewidmet werden. (Martin Putschögl, 31.1.2024)