Kein Bargeld für Asylwerberinnen und Asylwerber – seit der Vorstellung des Österreich-Plans der ÖVP durch Bundeskanzler Karl Nehammer hat die Diskussion darüber an Fahrt aufgenommen. Zuletzt meldete sich etwa Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) in einem Gastkommentar in der "Kleinen Zeitung" zu Wort.

Es müsse "sichergestellt werden, dass die staatliche Leistung, die für tägliche Grundbedürfnisse während des Asylverfahrens gedacht ist, auch dafür verwendet wird", schreibt sie darin. Die Gelder dürften "nicht zweckentfremdet werden, um sie etwa in die Herkunftsländer an die eigenen Angehörigen in Syrien, Afghanistan oder Irak zu schicken".

Frau mit gelbem Kopftuch vor dem Erstaufnahmezentrum Traiskirchen
Wer im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen lebt, hat ein Quartier und wird verköstigt – aber muss geldmäßig mit 40 Euro monatlich auskommen.
Foto. Regine Hendrick

Welches Ausmaß diese Überweisungen haben, ist unklar. Aufschluss über oder auch nur Schätzungen zu den von Asylsuchenden aus Österreich nach Hause transferierten Summen gibt es nicht.

Bekannt hingegen ist, wie viel Geld Asylsuchende in Österreich bekommen, also wie hoch die Summen sind, die sie anteilig in den Herkunftsstaat überweisen könnten.

40 Euro Taschengeld

Wie etwa sieht es geldmäßig zu Beginn eines Asylverfahrens aus? Nach Stellen des Antrags kommen Geflüchtete in ein Erstaufnahmezentrum, zum Beispiel im niederösterreichischen Traiskirchen. Dort werden sie gratis untergebracht und verköstigt. Außerdem erhalten sie ein Taschengeld in der Höhe von 40 Euro pro Monat – mehr nicht.

Entscheidet die Asylbehörde, dass das Asylverfahren in Österreich durchgeführt wird, wechselt die Verantwortlichkeit für Quartier und Versorgung vom Bund an die Länder. So sieht es eine 2004 abgeschlossene Bund-Länder-Vereinbarung vor. Geldmäßig wird es von da an komplizierter, denn es gibt verschiedene Unterbringungsformen – und auch die Auszahlungspraxis ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Dort, wo die Quartiere großteils von Wirten oder anderen privaten Anbietern zur Verfügung gestellt werden, gibt es oft Vollversorgung: Wie im Erstaufnahmezentrum wohnen die Asylsuchenden gratis und bekommen dreimal täglich eine Mahlzeit serviert. Finanziell ändert sich für sie im Vergleich zum Erstaufnahmezentrum nichts. Die Bargeldauszahlung an sie beschränkt sich weiter auf 40 Euro monatlich.

705 Euro für eine Familie

Da viele Asylwerbende lieber selber kochen, ist man in etlichen organisierten Quartieren zu einem anderen Verköstigungssystem übergegangen. Die Bewohner erhalten Geld zum Einkaufen.

Wie viel, ist laut Bund-Länder-Vereinbarung in Gestalt von Höchstsätzen geregelt – konkret 6,50 Euro pro Person und Tag. Von dieser Zahlung für den Lebensunterhalt müssen auch andere nötige Dinge angeschafft werden, etwa Shampoo und Seife, aber auch Öffi-Tickets.

Für eine Dreipersonenfamilie macht das 585 Euro pro Monat. Hinzu kommt das Taschengeld, womit sich die Gesamtsumme auf 705 Euro monatlich erhöht. Weitere Einnahme- und damit Auslandsüberweisungsquellen haben organisiert Untergebrachte nicht: So sie einen Job finden, müssen sie das Quartier verlassen – die erlaubte Zuverdienstgrenze liegt bei nur 110 Euro.

Geldleistungen stehen in der Kritik.
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In vielen Städten – und hier vor allem in Wien – leben Asylsuchende nicht in organisierten Unterkünften. Sie tun sich zusammen und mieten sich eine Wohnung – oder sind, wie ein Großteil der privat untergebrachten Kriegsvertriebenen aus der Ukraine, bei solidarischen Menschen untergekommen, meist bereits seit zwei Jahren.

970 Euro für Leben zu dritt

In diesem Fall erhalten die Geflohenen einen zweckgebundenen Mietzuschuss: für Einzelne bis zu 165, für Familien bis zu 330 Euro. Hinzu kommt auch hier Lebensunterhaltszahlung: 260 Euro pro Monat für einen Erwachsenen, 145 Euro für ein Kind.

Inklusive Taschengeld – das sich in Wien um zehn Euro Freizeitgeld erhöht – macht das für oben erwähnte Dreierfamilie mit einem Kind 970 Euro pro Monat aus. Laut Christoph Riedl, Asylexperte der Diakonie, wird das Taschengeld privat untergebrachten Asylwerbenden in vielen anderen Bundesländern jedoch gar nicht ausbezahlt.

Bar oder nicht bar

Besagte Summen erhalten die Asylsuchenden in mehreren Bundesländern in bar. In Wien und Salzburg werden die Gelder auf Basiskonten überwiesen, die Asylwerbende wie andere Menschen bei Geldinstituten eröffnen können.

In Tirol ermöglicht ihnen die sogenannte Eleg-Karte Barabhebungen. Einkaufen können sie mit dieser Karte hingegen nur in bestimmten vertraglich gebundenen Supermärkten. (Irene Brickner, 7.2.2024)