René Benko bei einem Termin, im dunklen Anzug, die Hände in den Hosentaschen
René Benko wird nächste Woche erstmals seinen Masseverwalter treffen.
APA/Helmut Fohringer

Zuletzt hat das Konkursverfahren über René Benko und sein Vermögen für viel Aufmerksamkeit gesorgt, nächste und übernächste Woche werden wieder wichtige Schritte in den Sanierungsverfahren von Signa Prime und Signa Development gesetzt werden. Vorigen Donnerstag und Freitag fanden Sitzungen statt, in denen über die Sanierungspläne und ihre etwaigen Anpassungen gesprochen wurde.

Vorgesehen ist ja gemäß den beiden Gesellschaften, die in Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung stecken, den Gläubigerinnen und Gläubigern binnen zweier Jahre 30 Prozent ihrer Forderungen zu bezahlen. Die im Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen sind enorm: Bei der Prime sind es 6,3 Milliarden Euro (von denen der Sanierungsverwalter rund 2,6 Milliarden anerkannt hat) und bei der Development 2,2 Milliarden Euro, von denen rund 900 Millionen anerkannt wurden. Auch in Deutschland wurde über jede Menge Signa-Gesellschaften Insolvenzverfahren eröffnet; das Verhältnis zwischen den dortigen und den österreichischen Insolvenzverwaltern ist dem Vernehmen nach unterkühlt. Schließlich geht es aber auch um viel Geld: Die Verwalter der jeweiligen insolventen Gesellschaft wollen möglichst viel für die Masse ihrer Gesellschaften herausholen – und die verzwickten Verhältnisse in der Signa mit gegenseitigen Haftungen und Intercompany-Krediten machen die Sache extrem kompliziert.

Schrauben drehen an den Sanierungsplänen

Nächste Woche werden sich dann die Sanierungsverwalter, Norbert Abel bei der Prime und Andrea Fruhstorfer bei der Development, zu den angepassten Sanierungsplänen äußern, an einigen Schrauben der Sanierungspläne dürfte gedreht worden sein. Danach sollen die Gläubigerinnen und Gläubiger informiert werden. So wie es aussieht, wird es bei den derzeitigen Sanierungsverfahren bleiben; dass man auf ein Konkursverfahren umschwenkt, ist also derzeit unwahrscheinlich. Verändern könnte sich die Frist, bis zu der die Quote erfüllt werden muss.

Für die Zukunft angedacht werden dürfte eine Treuhandlösung, in deren Rahmen das verbliebene Vermögen an einen Treuhänder geht, der Selbiges dann verwaltet und verwertet. In diesem Fall kann die Zahlungsfrist dann von derzeit drei auf bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Gläubiger entscheiden am 18. März

All das setzt voraus, dass die Gläubigerinnen und Gläubiger ihre Zustimmung zu den Sanierungsplänen geben. Entschieden wird das bei der Sanierungsplan-Tagsatzung, die bei der Prime am 18. März um 13 Uhr stattfindet und bei der Development zwei Stunden später.

Dass den Signa-Gesellschaften, deren Assets nun verwertet werden („Da wird so gut wie nichts übrig bleiben“, meint ein Involvierter), darüber hinaus noch ein langes Leben beschieden sein wird, ist unwahrscheinlich. Denn jetzt, da Signa-Gründer und Berater Benko selbst auch in der Insolvenz gelandet ist, dürfte kaum jemand mehr Interesse haben, die Gesellschaften am Leben zu erhalten.

Stichwort Benko: Je enger es in seiner Immobiliengruppe wurde, desto höhere Renditen hat er seinen Investoren versprochen. So holte er sich im Jahr 2023 noch frisches Geld und versprach eine Verzinsung von rund 15 Prozent. Geld, das nun natürlich nicht fließt – aber die Financiers haben sich mit Pfandrechten und anderen Sicherheiten bestens absichern lassen, wie Kenner der Materie wissen. Für Benko selbst steht Anfang nächster Woche ein wichtiger Termin an: Da wird er seinen Masseverwalter kennenlernen, den Innsbrucker Rechtsanwalt Andreas Grabenweger.

Verdacht auf Geldwäsche

In Deutschland droht indes neue Unbill. Laut "Bild am Sonntag" soll die Staatsanwaltschaft München I in der Causa Benko ermitteln. Demzufolge geht es um einen Verdacht auf Geldwäsche. Eingeleitet worden sei das Verfahren schon im November 2023, als bekannt wurde, wie es um die Immobiliengesellschaft Signa steht. Dreistellige Millionenbeträge sollen über Firmenverflechtungen ins Ausland geschleust worden sein. Laut "Bild" soll es um ein Bauprojekt zwischen dem Münchner Hauptbahnhof und dem dortigen Karlsplatz gehen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Benkos Anwalt Norbert Wess meint auf Anfrage: "Bis dato wurden wir über kein solches strafrechtliches Ermittlungsverfahren in Kenntnis gesetzt". Man könne derzeit nicht beurteilen, ob dieses allenfalls auch erst in einem so genannten Vorprüfungsstadium stehe. Man werde aber mit der Behörde Kontakt aufnehmen, um Aktieneinsicht ersuchen und "vollumfänglich kooperieren". (Renate Graber, 9.3.2024)