Ein Raser-Auto, das parkt.
Das Auto des Rasers, ein BMW 330d, wurde beschlagnahmt. Auch eine Versteigerung ist in weiterer Folge möglich. Davor seien im Verfahren allerdings noch mögliche Einsprüche abzuwarten, heißt es von der Polizei Niederösterreich.
Christian Fischer

247 km/h. Mit dieser Geschwindigkeit war am 9. März abends nach Angaben der Polizei ein 21-jähriger Autolenker mit seinem BMW auf der Donauuferautobahn (A21) bei Langenzersdorf in Niederösterreich unterwegs. Damit wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich um gleich 117 km/h überschritten. Der Pkw wurde zunächst vorläufig von der Exekutive beschlagnahmt. Der Raser aus dem Bezirk Mistelbach wurde angezeigt, und ihm wurde auch der Führerschein abgenommen.

Mittlerweile ist der BMW 330d mit laut Herstellerangaben 286 PS nicht mehr vorläufig, sondern "behördlich beschlagnahmt". Das sagte Johann Baumschlager von der Landespolizeidirektion Niederösterreich am Donnerstag auf STANDARD-Anfrage. Als Konsequenz sei ein Verfall des Fahrzeugs, also die dauerhafte Abnahme, samt folgender Versteigerung möglich. Noch seien aber auch Einspruchsrechte nach dem Verwaltungsstrafgesetz abzuwarten, sagte Baumschlager.

Der Fall dürfte die österreichweit erste behördliche Beschlagnahmung eines Raserautos seit Inkrafttreten der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Anfang März sein. Nach Angaben des Verkehrsministeriums kann die zuständige Behörde nämlich ein Verfallsverfahren gemäß Verwaltungsstrafgesetz bereits beim ersten Raserverstoß einleiten, sofern die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten wird. Voraussetzung ist laut Gesetz in diesem Fall nur, dass die Übertretung "mit technischen Hilfsmitteln" festgestellt wurde – also etwa mit einem Lasergerät.

Raser fiel Autobahnpolizei auf

Im Fall des 21-Jährigen wurde die massive Geschwindigkeitsübertretung von 117 km/h im Zuge einer Nachfahrt von Beamten der Autobahnpolizei durch das Ablesen des Tachometers im Dienstwagen festgestellt. Laut Polizei filmte auch eine Kamera im Auto mit. Dass tatsächlich eine Geschwindigkeitsübertretung um mehr als 90 km/h gemessen wurde, habe auch ein von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Korneuburg beauftragtes Gutachten ergeben, sagte Polizeisprecher Baumschlager. Dabei sei getestet worden, wie genau der Tachometer im Dienstwagen der Polizei funktioniert hat.

Bei der BH Korneuburg wurde auf Anfrage – und mit Verweis auf Stand 19. März – das Ergebnis des eingeholten Gutachtens vorerst noch nicht bestätigt. Sollte sich aus diesem aber ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme vorliegen, werde die BH "entsprechend dem Gesetz die behördliche Beschlagnahme verfügen", hieß es in einer Stellungnahme vom Donnerstag.

Bisher sind hauptsächlich Raserfälle mit vorläufigen Beschlagnahmungen von Autos durch die Exekutive bekannt. Diese Maßnahme ist mit 14 Tagen befristet. So wurde diese Woche ein vorläufig beschlagnahmtes Auto eines 28-jährigen Rasers in Wien, der Anfang März mit 114 km/h im Ortsgebiet geblitzt worden war, wieder an den Lenker zurückgegeben. Laut Polizei wurden die Voraussetzungen nicht erfüllt, die zu einer behördlichen Beschlagnahme geführt hätten.

Denn bei einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet oder 70 km/h außerorts müssen weitere Punkte beachtet werden: So ist eine behördliche Abnahme nur möglich, wenn zusätzlich festgestellt wurde, dass dem Lenker oder der Lenkerin in den vergangenen vier Jahren die Lenkberechtigung wegen bestimmter Verkehrsübertretungen entzogen worden ist. Gehört das Auto nicht dem Lenker oder der Lenkerin, kann es ebenfalls nicht beschlagnahmt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. Allerdings kann ein lebenslanges Lenkverbot für das jeweilige Auto von der Behörde erwirkt werden.

Am Donnerstag gab die Polizei Oberösterreich die nächste vorläufige Beschlagnahmung eines Raserautos bekannt: Ein 36-jähriger Lenker war mit 223 km/h über die A1 bei Sattledt gebrettert. Dem in der Schweiz lebenden Serben wurde auch der Führerschein vorläufig abgenommen. (David Krutzler, 21.3.2024)