Die Arbeitsgruppe zum geplanten Bundesstaatsanwalt hat es tatsächlich geschafft, einen breiten Konsens zu finden – und sogar der zusätzliche Beirat mit kritischen Köpfen aus dem Korruptionsvolksbegehren dürfte zufrieden sein. Allein das sind gute Nachrichten: Die sachpolitische Arbeit kann in diesem Land noch funktionieren.

Statue der Justitia im Justizpalast in Wien.
Foto: imago images/SEPA.Media/Martin Juen

Aber auch das ausgearbeitete Modell an sich kann einen optimistisch stimmen. In dem Abschlussbericht sollen sich ein paar gute Ideen befinden, die den gefühlt ewigen Streit innerhalb der Justiz zumindest stark abschwächen könnten: etwa dass Dreiersenate per 2:1-Mehrheit über Weisungen an Staatsanwaltschaften abstimmen sollen. Auch die Ansiedlung der wohl "Generalstaatsanwaltschaft" genannten Behörden bei der Generalprokuratur ergibt Sinn, gilt diese ja schon jetzt als "Hüterin des Rechts".

Man muss hoffen, dass möglichst viele dieser Ideen dann auch umgesetzt werden. Durch die breite Zustimmung innerhalb der Arbeitsgruppe wird es jedenfalls für die Grünen und vor allem für die ÖVP schwieriger, andere Vorschläge umzusetzen.

Knackpunkt bleibt freilich die parlamentarische Kontrolle der Generalstaatsanwaltschaft. Der Wunsch der Staatsanwälte, dass gar keine Informationen zu laufenden Verfahren ans Parlament gehen, wird sich nicht erfüllen lassen. Ein Kompromiss sollte aber möglich sein – man denke an Aktenlieferungen an U-Ausschüsse. (Fabian Schmid, 10.9.2022)