Mario Kunasek ist der bisher Siebente, der von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter in der Causa geführt wird.

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Vor zwei Wochen wurde die Immunität des steirischen FPÖ-Chefs Mario Kunasek als Landtagsmandatar aufgehoben, damit die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt in der FPÖ-Finanzaffäre auch gegen ihn ermitteln kann. Er wird nun neben den Ex-Stadtparteispitzen Mario Eustacchio und Armin Sippel und vier weiteren als siebenter Beschuldigter geführt.

In der Causa geht es, wie berichtet, um knapp zwei Millionen Euro mutmaßlich veruntreutes Steuergeld, das u. a. über Vereine zu damaligen Funktionären geflossen war. Kunasek und Bundes-FPÖ-Chef Herbert Kickl schlossen 2022 einige aus der Partei aus, die eine genauere Untersuchung der Geldflüsse und jahrelangen Prüfer forderten. Die Ausgeschlossenen gründeten im Rathaus den Korruptionsfreien Gemeinderatsklub Graz (KFG), der mit Claudia Schönbacher eine Stadträtin stellt.

Hinweisgebersystem

Kunasek wird in der Affäre verdächtigt, falsche Zeugenaussage getätigt, Beweismittel unterschlagen und falsche Beweismittel weitergegeben zu haben. In einem Schreiben, das am 1. März im anonymen Hinweisgebersystem der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einging, werden neue Vorwürfe gegen Kunasek laut.

Dem STANDARD liegt die Anzeige vor. Sie wurde von der WKStA an die verfahrensführende StA in Klagenfurt weitergeleitet, die sie seit Dienstag prüft. Darin schildert eine anonyme Person, Vorgänge aus nächster Nähe, also parteiintern, beobachtet zu haben. "Mit dem Wechsel der Landesparteiobmannschaft von Gerhard Kurzmann zu Mario Kunasek 2015 waren Kunasek und Eustacchio am Ziel und wurden dann auch die Fördertöpfe der FPÖ Steiermark Eustacchio und Kunasek zugänglich", heißt es darin einleitend. Mario Eustacchio, Ex-Vizebürgermeister von Graz, war auch Finanzprüfer der Landes- und der Bundes-FPÖ. Einigen anderen Rechnungsprüfern soll "nie alles offengelegt" worden sein, man habe mit "falschen Rechnungen" operiert. Als ein Rechnungsprüfer "misstrauisch" geworden sei, habe ihn Kunasek "austauschen" lassen wollen. Stattdessen soll er aber mit einem Posten ruhiggestellt worden sein.

Ein schwerer Vorwurf in der Anzeige betrifft Malversationen rund um den Umbau der Parteizentrale in der Grazer Conrad-von-Hötzendorf-Straße. Einem Architekten sollen rund 440.000 Euro für "Planungen und Aufwendungen und Ausgaben" ausbezahlt worden sein, "unter dem Deckmantel" des Umbaus der Parteizentrale. Doch auch Tätigkeiten des Architekten und "Baumaßnahmen an der Liegenschaft von Kunasek" seien von der Partei "getragen und mitabgewickelt" worden. Laut dem Schreiben ist der Architekt zudem selbst ein hoher FPÖ-Funktionär. Insgesamt sollen rund 700.000 Euro "von der Partei für diese Privatwohnzwecke" geflossen sein.

Auf der Homepage des Architekten ist jedenfalls das Projekt "Neubau Haus Kunasek, Graz" auf seiner Referenzliste angeführt.

Anwalt: "Schwachsinn"

Hat sich Kunasek sein privates Heim mit Steuergeldern finanziert? Sein Anwalt Johann Pauer bezeichnet die Vorwürfe, von denen er durch die STANDARD-Anfrage erfahren habe, in einer schriftlichen Stellungnahme als "völligen Schwachsinn". Drei "übliche Muster der österreichischen Innenpolitik" seien hier zu erkennen: "Politische Konkurrenten mit falschen Vorwürfen anonym anzeigen, Anzeigen an Medien spielen und auf negative Berichterstattung hoffen. Sich hinter der Anonymität verstecken, um keine Unterlassungsklage und keine Strafanzeige wegen Verleumdung zu riskieren." Sein Mandant werde sich "an diesem absurden Theater" nicht beteiligen und kommentiere anonyme Anzeigen, "die inhaltlich falsch sind, nicht weiter". Man wolle "rechtliche Schritte" gegen die "anonymen Verleumder" einleiten.

Zudem erfülle "schon die bloße mediale Verbreitung dieser infamen und falschen Behauptungen den Tatbestand der üblen Nachrede sowie der Kreditschädigung". Man behalte sich "im Falle einer Veröffentlichung dieser substanzlosen, anonymen Behauptungen alle gebotenen rechtlichen Schritte vor".

Im WKStA-Hinweisgebersystem wurde auf die Frage, ob man Zeugen oder Sachbeweise anführen könne, bejaht. Die Sprecherin der StA Klagenfurt sagte am Dienstag: "Oft kommen noch per Post anonym weitere Unterlagen nachgeschickt." Es gilt für alle Genannten die Unschuldsvermutung. (Colette M. Schmidt, 10.5.2023)