Ab kommendem Freitag gilt der neue ORF-Beitrag von allen ab 2024 als beschlossen. Eine Abstimmungspanne von ÖVP und Grünen im Bundesrat verzögerte das Prozedere um acht Wochen. Nun braucht es noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Kundmachung, dann kann das neue ORF-Gesetz mit einer Haushaltsabgabe für Hauptwohnsitze und Firmen mit 1. Jänner in Kraft treten.

ORF-Logo vor ORF-Zentrum
Beschwerde gegen den neuen ORF-Beitrag wird von EU-Kommission formell geprüft.
APA Eva Manhart

Keine neue Beihilfe

Der neue ORF-Beitrag wird – wie in Deutschland seit 2013 und inzwischen auch in der Schweiz – unabhängig von Empfang und Empfangsgeräten fällig. Rund 184 Euro schreibt die GIS-Nachfolgefirma ORF Beitrags-Service (OBS) allen bisherigen Streamern gleich im Jänner für das ganze Jahr vor. Nur wenn man der OBS Abbuchungen per Sepa-Lastschriftmandat einräumt, kann man halbjährlich oder alle zwei Monate zahlen. Ab 2026 gilt der Modus laut Gesetz auch für jene, die schon bisher GIS zahlten.

Neue staatliche Beihilfen sind von der EU-Kommission zu prüfen, ob sie den Wettbewerb verzerren. Österreich geht davon aus, dass der neue Beitrag keine neue Beihilfe ist. Im Medienministerium heißt es dazu: "Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes ist in engem Austausch mit der EU-Kommission, die auch über alle Schritte informiert ist. Die neue Finanzierung des ORF ist aus Sicht des Verfassungsdienstes aus mehreren Gründen jedenfalls mit dem Beihilfenrecht der EU vereinbar. Hinsichtlich der Höhe der Finanzierung hat der EuGH bereits 2018 festgehalten, dass die bloße Umstellung auf ein Beitragssystem beihilfenrechtlich unproblematisch ist."

Bei der EU-Kommission verweist man auf STANDARD-Anfrage zum neuen ORF-Beitrag nur darauf, dass Mitgliedsstaaten neue Beihilfen zu melden hätten.

"Prüfen Beschwerde"

Private österreichische Medienhäuser haben sich in Schreiben an die EU-Kommission über das neue ORF-Gesetz mit Haushaltsabgabe und zusätzlichen Möglichkeiten für Streamingproduktionen beschwert. Dieses verzerre den Wettbewerb existenzgefährdend für private Medienunternehmen. "Diese Beschwerde ist bei uns eingelangt", bestätigt eine Sprecherin, "wir prüfen diese derzeit in unseren dafür vorgesehenen Prozessen."

Zuletzt hat ein Prozessfinanzierer auf seiner Website die Möglichkeit einer Sammelklage gegen den ORF-Beitrag beschrieben. Sachkundige Juristen beurteilten die dort erörterte Sammelklage skeptisch. (fid, 26.8.2023)