Wien – Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) ist zum Auftakt der 30. Österreichischen Medientage auf den ORF-Korrespondenten Christian Wehrschütz zu sprechen gekommen. Wehrschütz bangt derzeit um eine erneute Akkreditierung für seine Berichterstattung in der Ukraine. Man könne sich nicht einfach aussuchen, wer aus der Ukraine für Österreich berichte, stellte Edstadler klar.

Gleichzeitig bemängelte sie, dass der Aufschrei hierzulande zu leise gewesen sei, als bekannt wurde, dass Wehrschütz' Akkreditierung bisher nicht verlängert wurde. War es, "weil Wehrschütz zu sehr vom Mainstream abweicht"?, fragte sie sich und stellte abschließend fest: "Medienfreiheit muss in Europa gelten. Es gibt sie ganz oder gar nicht."

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) bei den Österreichischen Medientagen 2023 in Wien.
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) bei den Österreichischen Medientagen 2023 in Wien.
APA/TOBIAS STEINMAURER

Edtstadler bekräftigte, dass ein Informationsfreiheitsgesetz kommen werde. "Wir befinden uns auf den letzten Metern", sagte sie am Erste Campus in Wien. Das Amtsgeheimnis müsse in die "Mottenkiste der Republik wandern". Der Kampf dafür dürfe aber nicht mit der Brechstange geführt werden, um die Verwaltung nicht zu überfordern. "Ansonsten bleibt es ein Recht ohne Akzeptanz", sagte Edtstadler.

Sie sprach sich vor dem Hintergrund des globalen Wettbewerbs für einen effizienten Rahmen auf EU-Ebene aus. Das geplante Medienfreiheitsgesetz bezeichnete sie als "wichtig und richtig". Aber: "Der Teufel steckt im Detail." So stellte sie infrage, ob eine Verordnung die richtige Rechtsgrundlage für so einen historisch gewachsenen Bereich sei oder man nicht lieber doch auf eine Richtlinie setzen sollte. Auch in puncto Wettbewerbsrecht äußerte sie noch Bedenken. Die Unterstützung durch den Staat für Medien werde europarechtlich immer schwieriger. Ziel müsse ein starker, innovativer Medienstandort sein, um "den digitalen Kraken aus China und den USA standhalten" zu können. (APA, red, 20.9.2023)