Wenn der ORF mit 1. Jänner 2024 von der GIS auf einen ORF-Beitrag von allen umsteigt, verzichten insgesamt fünf Bundesländer auf Abgaben auf diesen Beitrag. Das Burgenland bleibt bei seiner Landesabgabe, und es bleibt auch bei der bisherigen Höhe: 30 Prozent Abgabe auf den Beitrag wie bisher bei der GIS. Pro Haushalt wird es dennoch ein Stück günstiger als bisher – weil Bund und ORF weniger bekommen als aus der GIS.

Burgenlandeshauptmann Hans Peter Doskozil
Sein Land bleibt bei der Landesabgabe auf den ORF-Beitrag: Burgenlandeshauptmann Hans Peter Doskozil.
APA / Robert Jäger

Weniger Abgabe, mehr Zahler mit Beitrag

Das einschlägige Landesgesetz ist beschlossen und kundgemacht: Das Burgenländische Kulturförderungsbeitragsgesetz 2024 sieht 30 Prozent Landesabgabe auf den neuen ORF-Beitrag vor. Das sind 4,59 Euro pro Haushalt und Monat zu den 15,30 Euro, die an den ORF gehen. Ergibt in Summe für Menschen im Burgenland 19,89 Euro pro Monat.

Bisher wurden im Burgenland 28,45 Euro GIS pro Monat fällig, nun sind es also immerhin 8,56 Euro weniger als bisher. Der Bund verzichtet mit der Umstellung auf den Beitrag auf 3,86 Euro pro Monat und Haushalt an Mehrwertsteuer und anderen Abgaben. An den ORF gehen 15,30 pro Monat statt bisher 18,59.

Bisher machte die Landesabgabe im Burgenland sechs Euro aus. Dafür müssen deutlich mehr Menschen den ORF-Beitrag zahlen, der als Haushaltsabgabe für alle Hauptwohnsitze eingehoben wird, im Gegensatz zur GIS unabhängig von Rundfunkempfangsgeräten dort.

238,86 Euro im Jahr

Schon bisher verzichteten Vorarlberg und Oberösterreich auf Landesabgaben auf die GIS und bleiben auch beim Beitrag dabei. Wien, Niederösterreich und Salzburg verzichten mit der Umstellung auf Landesabgaben darauf. Burgenland, Steiermark, Kärnten und Tirol bleiben bei ihren Abgaben. Das Gesetz über die burgenländische Abgabe wurde als Erstes kundgemacht.

Für all jene Haushalte, die bisher keine GIS zahlten, schreibt die ORF-Gebührentochter den Beitrag gleich im Jänner für das ganze Jahr vor, so sieht es das ORF-Beitragsgesetz vor. In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg – die auf Landesabgaben auf den Beitrag verzichten – bedeutet das: 183,60 Euro Jahresbeitrag. Haushalte im Burgenland kommen auf 238,86 Euro Vorschreibung für 2024. (fid, 6.12.2023)