Die Jahresinflationsrate 2023 beträgt 7,8 Prozent, das gab die Statistik Austria am Mittwoch bekannt. Damit lässt sich nun auch de facto schon final ausrechnen, um wie viel der Mietpreisdeckel der Regierung zuschlagen wird – jedenfalls bei jenen gemeinnützigen Wohnungen, die unter die Regelung fallen. Das sind ausfinanzierte Genossenschaftswohnungen, die auf die sogenannte Grundmiete samt Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) zurückgefallen sind.

Menschliche Hände beim Geld zählen.
Auf 47 Cent je Quadratmeter und Monat belaufen sich die Einsparungen durch den Mietendeckel in manchen Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern.
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Grundmiete: 2,05 statt 2,27 Euro

Die höchste Stufe der Grundmiete lag zuletzt bei 1,95 Euro je Quadratmeter. Durch den Fünf-Prozent-Deckel wird dieser Wert nun per 1. April auf 2,05 Euro ansteigen. Ohne Mietpreisbremse wären die vollen 16,4 Prozent möglich gewesen, die sich aus den kumulierten Inflationsraten der Jahre 2022 (8,6 Prozent) und 2023 (7,8 Prozent) ergeben. Und das wären dann 2,27 Euro gewesen.

Dazu gesellt sich noch der Deckel, der beim EVB eingezogen wurde. Hier lag der höchste Wert, jener für Wohnungen mit einem Alter von 30 Jahren oder mehr, zuletzt bei 2,22 Euro je Quadratmeter. Auch dieser Wert hätte ohne Mietendeckel per 1. April um 16,4 Prozent erhöht werden können, womit er auf 2,58 Euro angestiegen wäre. Durch den Fünf-Prozent-Deckel, der im Dezember beschlossen wurde, wird dieser Wert nur auf 2,33 Euro erhöht werden können. Mieterinnen und Mieter ersparen sich also 25 Cent je Quadratmeter und Monat.

Ersparnis liegt bei 47 Cent je Quadratmeter

Insgesamt ersparen sich Mieterinnen und Mieter in ausfinanzierten Genossenschaftswohnungen ab 1. April also 47 Cent je Quadratmeter und Monat an Miete. Bei diesen Zahlen handelt es sich um eine Vorausberechnung des STANDARD; die tatsächlichen Werte müssen erst vom Gemeinnützigen-Verband ausgerechnet und dann vom Wirtschaftsministerium kontrolliert werden, ehe sie auf der Website des GBV-Revisionsverbands veröffentlicht werden können.

Dass der Mietendeckel auch für dieses besonders günstige Segment des geförderten Wohnbaus gelten wird, wurde im Vorfeld des Beschlusses stark kritisiert – nicht zuletzt von den Gemeinnützigen selbst. Sie reagierten empört und forderten Kompensationszahlungen, denn damit würden ihnen nun rund 160 Millionen Euro pro Jahr fehlen; Geld, das nun etwa für Dekarbonisierungsmaßnahmen nicht zur Verfügung steht, argumentierte die Branche.

Freie Mieten nicht vom Deckel umfasst

Die rund 16 Prozent an Preiserhöhungen, auf die es ohne Mietendeckel bei manchen geförderten Wohnungen nun hinausgelaufen wäre, waren allerdings schon vor dem Sommer die Initialzündung in der ÖVP und insbesondere auch bei Kanzler Karl Nehammer (ÖVP), um über eine Mietpreisbremse nochmals scharf nachzudenken. Zu Jahresbeginn 2023 hatten sich die Verhandlungen zwischen ÖVP und Grünen zerschlagen, im August wurde sie dann doch noch von der Regierung angekündigt. Die Mieten im teuren Nachkriegsbau, bei denen die Inflation voll durchschlägt, sind vom Deckel nicht umfasst.

Wie berichtet, wirkt sich die Mietpreisbremse aber auch auf Altbaumieten aus, und hier zunächst auf die Kategoriemieten. Nach starken Anpassungen in 2022 und 2023 dürfen diese heuer gar nicht erhöht werden, sondern erst per 1. April 2025 wieder. Bei den Richtwertmieten wäre heuer ohnehin keine Erhöhung angestanden, auch diese werden erst 2025 wieder angehoben. (Martin Putschögl, 17.1.2024)