Auf einem Schild mit Linkspfeil steht Bürgermeister.
Gegen Vösendorfs Bürgermeister Hannes Koza (ÖVP) wird ermittelt.
IMAGO/Sascha Steinach

St. Pölten – Die SPÖ Niederösterreich fordert angesichts von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Untreue und Urkundenfälschung gegen den Vösendorfer Bürgermeister Hannes Koza (ÖVP) eine Revision aller Rechnungen in der Gemeinde im Bezirk Mödling. Der rote Landesgeschäftsführer Wolfgang Zwander appellierte in einer Pressekonferenz am Mittwoch in St. Pölten an die schwarz-blaue Koalition im Land, sich klar zur Causa zu äußern und Worte der Distanz zu finden.

Zwander sieht "frappanten Missstand"

Zwander sprach von einem "frappanten Missstand". Der ÖVP-Politiker sei "in Neuwahlen geflüchtet" und habe sich mit der Ankündigung eines vorgezogenen Urnengangs in Vösendorf "jeglicher Kontrolle durch den Gemeinderat entledigt". "Man macht den Bock zum Gärtner, wenn Koza mit Unterstützung des Landes Bürgermeister bleiben kann", meinte der rote Landesgeschäftsführer.

Werde der Gemeinderat nach dem Rücktritt der übrigen elf ÖVP-Mandatare neben Koza aufgelöst, könne der Ortschef in den nächsten Wochen "frei schalten und walten, wie er will und Spuren, Rechnungen oder Akten vielleicht verschwinden lassen". Die SPÖ fordert seit Bekanntwerden der Causa den Rücktritt des Ortschefs.

Vizebürgermeister warnt vor Cäsarenwahn

Vizebürgermeister Alfred Strohmayer, Vorsitzender der SPÖ Vösendorf, berichtete, dass er durch Zufall auf die mutmaßlich gefälschte Rechnung gestoßen sei. Koza habe sein Vertrauen gebrochen, indem er offenbar eine private Rechnung der Gemeinde "untergejubelt" habe. "Wir brauchen unbedingt eine Revision, und zwar schnell", betonte er in Richtung Land. Wenn es einen Zufallstreffer gegeben habe, sei "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch mehr da", meinte Zwander.

Laut dem roten Parteimanager wäre es für die Demokratie, für Land und Gemeinden sowie für die anständig arbeitenden Bürgermeister eine "Schande, wenn dieser Mann so im Amt bleiben könnte". Für Zwander ist das Sittenbild wieder zum Vorschein gekommen, "dass Personen Niederösterreich als ihr Privateigentum betrachten". Nur weil Koza "eine Statue von Kaiser Augustus zu Hause hat, ist das kein Grund, in Cäsarenwahn zu verfallen", meinte er.

SPÖ kündigt Unterlassungserklärung an

Die SPÖ kündigte weiters eine Unterlassungserklärung an. Koza solle nicht mehr behaupten, Sozialdemokraten seien private Rechtsanwaltskosten durch die Marktgemeinde ersetzt worden. Für jeden Verstoß soll der ÖVP-Politiker 1.000 Euro an die SPÖ Niederösterreich zahlen müssen, das Geld soll laut Zwander gespendet werden.

"Die Gemeindeaufsicht des Landes ist bereits seit Freitag letzter Woche mit der Gemeinde Vösendorf in Kontakt, um den Sachverhalt zu prüfen. Selbstverständlich werden wir sämtliche Fragen beantworten und vollinhaltlich zusammenarbeiten", hielt Koza in einer Reaktion fest. "Alle anderen von der SPÖ heute getätigten Aussagen werde ich nicht weiter kommentieren."

Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt wegen des Verdachts der Untreue und Urkundenfälschung gegen Koza. Ursprung für die Erhebungen war eine andere juristische Causa: Der ÖVP-Politiker hatte sich via X (vormals Twitter) abfällig über die Kinderfreunde geäußert und musste widerrufen. Die im Zuge eines Vergleichs entstandenen Anwaltskosten von 1.129,32 Euro soll Koza zunächst privat bezahlt haben. Später wurde der Betrag von der Gemeinde refundiert.

Deklariert worden sein soll die Summe als Beratungskosten für die Anschaffung eines neuen Feuerwehrautos, der Aufwand sei auch auf dem sogenannten Feuerwehrkonto verbucht worden. In einer durch einen Anwalt eingebrachten Sachverhaltsdarstellung wird der Verdacht erhoben, dass die ursprüngliche Honorarnote vom Bürgermeister gefälscht worden sei, um sich die "von ihm privat verursachten und geschuldeten Anwaltskosten von der Gemeinde Vösendorf rechtswidrig ersetzen zu lassen". Dass er "nicht mit der Anwaltskanzlei Kontakt aufgenommen, sondern die Rechnung selbst korrigiert" habe, sei ein "Fehler" gewesen, erklärte Koza. Den Betrag habe er umgehend an die Kommune zurücküberwiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung. (APA, red, 24.1.2024)