Der Verschwörungssender Auf1 inszeniert sich wieder einmal als Opfer: "Horrorstrafe für Auf1-Programm" steht auf einem Schild, das Auf1-Gründer und -Chefredakteur Stefan Magnet in die Kamera hält. Der Grund: Der Sender hätte im Satellitenfernsehen "verbotene Themen platziert". Deswegen müsse Auf1 eine Strafe von 195.000 Euro zahlen, behauptet Magnet. Er spricht von einem "finanziellen Vernichtungsschlag". Und: "Das System will uns ausradieren." Um das zu verhindern, ruft Magnet zu Spenden auf. Die Kampagne ist ein Musterbeispiel dafür, wie Auf1 Geschichten verdreht.

Der österreichischen Verschwörungssender Auf1
Der österreichische Verschwörungssender Auf1 gilt als Sprachrohr der FPÖ und der AfD.
APA/ROLAND SCHLAGER

Strafe nicht gegen Auf1

Die Landesmedienanstalt Baden-Württemberg hat tatsächlich ein Bußgeld verhängt, allerdings nicht gegen Auf1 sondern gegen den deutschen Sender Schwarz Rot Gold TV (SRGT). Der Grund: Der Satellitenkanal hatte von September bis November 2023 das Programm von Auf1 entgeltlich mehrere Stunden pro Tag gesendet und damit das Gebot der redaktionellen Hoheit verletzt. Dass Magnet jetzt die Strafe umdeutet, passt zum Programm des Senders, der sich mit Verschwörungstheorien über Corona, die Covid-Impfung, Migration, die "Globalisten" oder die "Systemmedien" in der rechten und rechtsextremen Szene in Österreich und in Deutschland etabliert hat.

SRGT-Betreiber Wilfried Geissler, ein ehemaliger Arzt und Proponent der "Querdenker"-Szene, hat sein Programm – wie berichtet – Auf1 gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Die deutsche Medienregulierungsbehörde untersagte Geissler die Verbreitung von Auf1 und verhängte jetzt das Bußgeld. Das bestätigte Dominik Rudolph von der Pressestelle dem STANDARD. Es dürfte sich dabei um jene Summe handeln, die Auf1 an Geissler gezahlte hatte. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig, SRGT kann dagegen vorgehen. Die Landesmedienanstalt Baden-Württemberg könne überhaupt keinen österreichischen Sender strafen, sagt Rudolph. Die Strafe richte sich alleine gegen SRGT.

Medienregulierer: Keine Inhalte geprüft

Der Grund für die Geldstrafe ist nicht das Verbreiten von Verschwörungstheorien oder die Vermittlung von rechtsextremen Inhalten, sondern ein Verstoß gegen das Verbot der "Themenplatzierung des Medienstaatsvertrags", wonach der Verkauf von Sendezeit eine Einflussnahme auf das Programm darstelle – DER STANDARD berichtete. SRGT hat eine Sendelizenz, Auf1 nicht. Bei Auf1-Gründer Stefan Magnet klingt das dann so: Die Strafe sei erfolgt, weil man "verbotene Themen" platziert hätte. Mit den Inhalten habe sie aber überhaupt nichts zu tun, betont Rudolph.

Nach dem Ausstrahlungsverbot hatten SRGT und Auf1 die Verträge dahingehend geändert, dass die Ausstrahlung des Programms jetzt unentgeltlich erfolge. Wie berichtet, prüft die Landesmedienanstalt Baden-Württemberg, ob das rechtmäßig ist. Eine Entscheidung darüber werde in den nächsten Wochen fallen, sagt Rudolph. So wie es derzeit aussieht, dürfte aber auch dieser Umgehungsversuch nicht funktionieren. (omark, 7.3.2024)