Die ORF-Gesetzesnovelle passierte am Dienstag den Verfassungsausschuss.
DieORF-Gesetzesnovelle passierte am Dienstag den Verfassungsausschuss.
Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

Wien ­– Der ORF-Beitrag für alle Haushalte und Firmen rückt näher: Am Dienstag war das geplante ORF-Gesetz Thema im Verfassungsausschuss des Nationalrats. Die Novelle bringt einen neuen ORF-Beitrag in Höhe von 15,30 Euro pro Monat (statt 18,59 Euro) in Form einer Haushaltsabgabe anstatt der gerätegekoppelten GIS-Gebühr.

Dafür bekommt der ORF mehr digita­le Möglichkeiten, im Gegenzug schärfere Transparenzbestimmungen und Beschränkungen für Textbeitrage auf ORF.at sowie für Werbung in Radio und Online. Die schwarz-grüne Regierung will das Gesetz Anfang Juli im Nationalrat beschließen, es soll mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten.

Den Beitrag sollen künftig 525.000 Haushalte mehr als bisher die GIS-Gebühren zahlen. Der ORF lukriert damit rund 710 Millionen Euro pro Jahr.

Kollision mit EU-Recht

Christoph Urtz, Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Universität Salzburg und von der FPÖ geladener Experte, analysierte im Verfassungsausschuss die neue Haushaltsabgabe aus Sicht des EU-Rechts. Er ortet gleich mehrere Probleme. Die Haushaltsabgabe müsse von der Europä­ischen Kommission genehmigt werden, da es sich technisch gesehen um eine neue Beihilfe handle.

Urtz sieht den Gleichheitsgrundsatz mehrfach verletzt, etwa bei der Kompensation des ORF für den Entfall der Vorsteuerabzugsberechtigung. Und es sei zwar für gewisse Gruppen eine Befreiung von der Abgabe vorgesehen, für andere, wie Blinde und schwer Sehbehinderte, aber weiterhin nicht. Zudem könne sich für bestimmte Personen eine Doppel- und Dreifachbelastung ergeben, auch das verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, sagte Urtz.

Ausgenommen als Zahlerinnen und Zahler sind – wie derzeit – jene, die von der GIS-Gebühr befreit sind. Urtz sowie Leonhard Dobusch, von der Universität Innsbruck und ZDF-Fernsehrat, plädierten dafür, die Befreiungsgründe auszuweiten. Für Urtz könnten etwa Geringverdiener ausgenommen werden. Dobusch schlägt die Armutsgrenze als Richtwert vor, an dem sich der Gesetzgeber orientieren sollte. Wer in Österreich weniger als 1400 Euro netto pro Monat zur Verfügung hat, gilt als armutsgefährdet. (red, 20.6.2023)