Flugzeug verliert Notrutsche über Wohngegend

Hier ein Video des Vorfalls: Im Hintergrund sieht man, wie die Notrutsche zu Boden segelt.
Hier ein Video des Vorfalls: Im Hintergrund sieht man, wie die Notrutsche zu Boden segelt.

Sollte es im Garten einmal laut knallen, muss es nicht zwangsläufig der Rasenmäher des Nachbarn sein, der eine Fehlzündung hat. Wobei das wahrscheinlicher ist als der Vorfall, der sich am 18. Juli in Chicago zugetragen hat. Dort wurde eine Familie jäh beim Mittagessen gestört, als es in ihrem Vorgarten heftig rumpelte, wie bei "Simple Flying" zu lesen ist. Der Lärmverursacher war ein "Objekt größer als eine Auto", das vom Himmel gefallen sei, wie der Familienvater der amerikanischen Luftfahrtbehörde nach dem ersten Schreck in einem Anruf mitteilte. Wie sich dann herausstellte, handelte es sich um die Notrutsche einer aus Zürich kommenden und sich im Landeanflug auf den Chicagoer Flughafen befindenden Boeing 767. Die 155 Reisenden und die zehn Besatzungsmitglieder an Bord bemerkten davon nichts. Erst am Boden entdeckten Wartungsmitarbeiter, dass etwas ziemlich Großes an dem Flugzeug fehlte, heißt es vonseiten der Federal Aviation Administration (FAA). Wie das passieren konnte, ist noch nicht klar. Es ist jedenfalls nicht das erste Mal, dass ein Flugzeug eine Notrutsche verliert. 2019 passierte dasselbe auf einem Flug von Delta beim Anflug auf den Flughafen Boston Logan. Auch damals handelte es sich um eine Boeing 767. 2014 verlor eine Boeing 757-300 von Thomas Cook Airlines eine bei der Tragfläche eingelassene Notrutsche über dem Vereinigten Königreich. Eine Abdeckung hatte sich gelöst.

60 Tage Gefängnis für betrunkene Flugbegleiterin

Wenn es um Alkohol bei der Arbeit geht, dann kennen die Norweger offensichtlich keinen Spaß: Am 10. Juli wurde am Flughafen Oslo eine Routinekontrolle durchgeführt, inklusive Alkotest bei der Crew einer "ausländischen" Fluggesellschaft. Bei einer Flugbegleiterin, die nach einer Party am Vorabend noch eine – auf gut Deutsch – "Restfettn" gehabt haben dürfte, wurde ein Wert von über einem Promille gemessen. Das berichtet "ABC Nyheter". Die Frau wurde verhaftet und gleich in Untersuchungshaft genommen, da die Gefahr bestand, dass sie in ihr Heimatland zurückreist, wie es hieß. Die Flugbegleiterin gab zu, dass sie unter Alkoholeinfluss gestanden hatte. Ein norwegisches Gericht ließ sich davon aber nicht milde stimmen und verurteilte die Frau zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 60 Tagen. Ganz schön hart. Findet auch ihr Anwalt, der beabsichtigt, Berufung einzulegen.

Schauspieler Gérard Depardieu fällt (wieder) unangenehm auf

Gérard Depardieu gibt gern einmal seinem Harndrang in aller Öffentlichkeit nach.
Gérard Depardieu gibt gern einmal seinem Harndrang in aller Öffentlichkeit nach.
APA/AFP/LOIC VENANCE

In der "Bild" ist zu lesen, dass Schwergewicht Gérard Depardieu wieder einmal ein unwürdiges Schauspiel darbot. Der 74-Jährige, der derzeit auf der Yacht eines Freundes bei Korsika urlaubt, ließ sich zunächst in einem Rollstuhl durch den Flughafen chauffieren, um sich danach – offenbar eh ganz gut zu Fuß – auf dem Parkplatz an einem Auto zu erleichtern: Er pinkelte gegen den Hinterreifen eines Autos. Für seine gelegentlichen Aussetzer ist Depardieu seit längerem bekannt – man erwischte ihn bereits in eindeutig pöbelnder und tretender Pose. Im August 2011 urinierte der damals 62-Jährige zum Entsetzen seiner mehr als hundert Mitreisenden in den Gang eines startenden Flugzeugs von Air France. Er sei aufgestanden und habe auf den Boden gemacht, berichtete damals eine Passagierin im Radio.

Ebbe: Urlauberin klagte, weil das Meer "weg" war

Es ist schon erstaunlich, mit welchen skurrilen Fällen sich Rechtsanwälte herumschlagen müssen. Rechtsanwalt Eike Lindinger weiß das und erzählte dem "Kurier" beziehungsweise "Heute" von Begebenheiten aus seiner Berufspraxis. Einmal habe eine Urlauberin geklagt, dass in Ankara kein Meer vorhanden sei, eine andere habe sich über dasselbe Phänomen in Grado empört: Meterweit habe sie dem Wasser nachlaufen müssen, im Prospekt habe dies ganz anders ausgesehen. Die Österreicherin verklagte ihren Reiseveranstalter und blitzte damit selbstverständlich ab. Denn Ebbe und Flut gehören laut Lindinger nicht in den Bereich reiserechtlich relevanter Mängel. (max, 22.7.2023)