Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) kündigte die Rückkehr der Maskenpflicht an.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Die Regierung hat für Mittwoch neue Corona-Regeln angekündigt. So ist auf der Website des Gesundheitsministeriums zu lesen, ab 23. März solle "in ganz Österreich wieder eine FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen gelten". Die dazugehörige Verordnung müsste also am Dienstag in Kraft treten, sie steht allerdings noch aus.

Bisher nicht bekannt war, dass es Alternativen zur Maskenpflicht geben dürfte. An zahlreichen Orten können künftig Betreiberinnen und Betreiber autonom entscheiden, ob sie eine Maske oder einen 3G-Nachweis verlangen.

Die Regeln im Detail

Dem STANDARD liegt ein Entwurf zur entsprechenden Verordnung vor. Darin wird die FFP2-Maske künftig an diversen Orten vorgeschrieben: an allen öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Taxis und in Seilbahnen – wobei Seilbahnen alternativ auch einen 3G-Nachweis verlangen können.

Eine Maske oder einen 3G-Nachweis braucht es laut Entwurf im gesamten Handel, in Dienstleistungsbetrieben, in Hotels, in Sportstätten, in Freizeit- und Kultureinrichtungen und in der Gastronomie abseits des Sitzplatzes. Beim Betreten von Arbeitsorten ist eine Maske zu tragen, sofern das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann oder wenn man allein arbeitet. Eine Unterscheidung nach Supermärkten und anderen Geschäften wird es offenkundig nicht geben.

Auch bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmern ist ab Mittwoch laut dem Entwurf in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen – außer eben, alle Teilnehmenden haben einen 3G-Nachweis. Ebenfalls keine Maske braucht es, während Speisen und Getränke am Sitzplatz konsumiert werden, und im privaten Wohnbereich.

Wichtig in dem Zusammenhang ist: Das gilt nicht für die einzelnen Kunden oder Besucherinnen. Es heißt im Entwurf: "Dies gilt nicht, wenn der Betreiber alle Kunden" nur gegen Vorlage eines 3G-Nachweises einlässt. Betreiber oder Betreiberin müssen sich also zwischen einer der beiden Vorgangsweisen entscheiden, dasselbe gilt für Veranstaltungen und in Seilbahnen.

Ein entsprechender Entwurf wurde am Dienstag kurz vor 11 Uhr an zahlreiche Stellen geschickt, mit der Bitte eine schriftliche Stellungnahme bis 14 Uhr – und der Entschuldigung für die kurzfristige Aussendung. Dass es noch zu Änderungen kommt, ist nicht auszuschließen. "Selbst wenn diese durchgewinkt wird, müssen unsere Jurist:innen heute unter Hochdruck arbeiten", heißt es dazu vom Sprecher des Wiener Gesundheitsstadtrats auf Twitter – immerhin müsse man auch die Landesverordnung adaptieren. Allerdings gilt in Wien bereits jetzt die 2G-Regel in der Gastronomie und die Maskenpflicht im gesamten Handel.

Gesetz zu Teständerungen am Donnerstag

Vorerst sollen die Änderungen bis 2. April gelten, heißt es in dem Entwurf. Schon ab 1. April sollen die Gratistests limitiert werden: Dann sollen allen Personen in Österreich grundsätzlich nur noch je fünf PCR- und Antigentests im Monat zur Verfügung stehen – mit Ausnahmen von Infizierten, Kontaktpersonen und Menschen in vulnerablen Settings. Dafür braucht es einen gesetzlichen Beschluss, der am Donnerstag im Nationalrat gefällt wird.

Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) kritisierte am Dienstag, dass er zur vom Bund geplanten Reduktion der kostenlosen Tests noch keine Informationen über die administrative Abwicklung erhalten hat. Wie sich Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) die Umsetzung vorstellt, sei der Stadt noch nicht mitgeteilt worden, "also wer kontrolliert, dass es nicht mehr als fünf Tests pro Monat gibt, und wer das sanktioniert". Ludwig betonte erneut, dass das bisherige "Alles Gurgelt"-System in Wien gut funktioniere.

Quarantäneregeln noch offen

Laut Bundesregierung soll es außerdem Neuerungen bei den Quarantäneregeln geben. Rauch hat angekündigt, dass ab Mitte der Woche unter bestimmen Umständen auch infiziertes Gesundheitspersonal arbeiten dürfen soll. Geregelt wird das in einer Empfehlung des Gesundheitsministeriums an die Gesundheitsbehörden beziehungsweise die Länder.

Wie genau diese neue Regelung ausgestaltet sein soll, war Dienstagfrüh noch unklar. Einen Bericht, wonach für alle Infizierten die Quarantäne auf fünf Tage verkürzt werden soll, bestätigte das Gesundheitsministerium am Dienstag nicht. In Wien kündigte man bereits an, dass man diese Lockerung nicht mittragen werde, in Niederösterreich wird sie bereits praktiziert. Dort darf seit Freitag Gesundheitspersonal auch infiziert zur Arbeit, sofern die betroffene Person fünf Tage in Quarantäne und zwei Tage symptomfrei war.

Die Lockerungen für ungeimpfte Kontaktpersonen sind unterdessen bereits in Kraft: Seit Montag gelten für diese nur noch "Verkehrsbeschränkungen", sie dürfen also mit Maske in die Arbeit oder einkaufen, aber nicht etwa in die Gastronomie oder auf Veranstaltungen. (Gabriele Scherndl, 22.3.2022)