Es ist noch gar nicht so lange her, da hat uns der Fall eines Mannes erheitert, der einen Reiseveranstalter wegen schlechtem Sex im Urlaubshotel verklagt hatte – und vor Gericht verlor. Ganz offensichtlich ist nicht wunschgemäßer Beischlaf aber längst nicht der einzige Klagsgrund. Das beweist eine Zusammenstellung einiger kurioser Fälle, die das Reisemagazin "Reisereporter" veröffentlichte. Hier ein Auszug:

Einheimische sind kein Reisemangel

Die Aufzählung beginnt mit der Klage einer deutschen Urlauberin und eines deutschen Urlaubers, die beim Amtsgericht Aschaffenburg klagten, weil sich in Mauritius neben den Touris auch Einheimische am Strand vergnügten. Und dabei laut waren. Außerdem sei die Qualität des Essens schlecht gewesen, und am offenen Büfett habe es Fliegen gegeben. Das Gericht wies die Klage, die bereits im Jahr 1996 verhandelt wurde, ab. Mit der Begründung, dass es ja der Zweck einer Fernreise sei, Land und Leute kennenzulernen, außerdem sei es nichts Ungewöhnliches, dass Reisende im Ausland teilweise Probleme mit dem lokalen Essen hätten.

Dass man sich den Strand auch mit Einheimischen teilen muss, das wollten deutsche Urlauber nicht akzeptieren und zogen vor Gericht.
Dass man sich den Strand auch mit Einheimischen teilen muss, das wollten deutsche Urlauber nicht akzeptieren und zogen vor Gericht.
EPA/IGOR TKACHENKO

Mit Matrosen auf Landgang hatte eine deutsche Urlauberin in Kenia ein Problem. Die hätten das Hotel in ein Bordell verwandelt. Sie hätte gar Angst vor Geschlechtskrankheiten gehabt, argumentierte die Klägerin. Dann war da auch noch die Baustelle am Hotelpool ... Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied in ihrem Sinne: Sie bekam die komplette Reise zurückerstattet. Denn: Unter diesen Umständen sei keine Erholung möglich gewesen.

Extremer Körpergeruch als Problem

Auf Hawaii wiederum wurde einem Passagier mit starkem Körpergeruch verboten, an Bord einer British-Airways-Maschine zu kommen. Ein frisches Hemd war nicht aufzutreiben, ein Deo wohl auch nicht. Aber was soll man machen? Vorschrift ist Vorschrift. Denn tatsächlich steht in den Geschäftsbedingungen der Airline, dass Reisende mit "extremem Körpergeruch" nicht befördert werden dürfen. Der Betroffene klagte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf auf 2.200 Euro Schadenersatz. Am Ende bekam er die Kosten für eine zusätzliche Hotelübernachtung zurück, 260 Euro.

Bei British Airways dürfen stark riechende Menschen nicht an Bord.
Bei British Airways dürfen stark riechende Menschen nicht an Bord.
Getty Images/iStockphoto

Zu viele Seniorinnen und Senioren samt Pflegepersonal in seinem Hotel stießen einem Mann sauer auf. Er klagte auf Minderung des Reisepreises und wandte sich an das Amtsgericht Bad Homburg, welches sein Ansinnen prompt abwies: Es könne nicht von einem Reiseveranstalter verlangt werden, ältere Menschen im Urlaub von anderen Reisenden abzusondern – eher das Gegenteil, so die Richter laut "Reisereporter".

Immer deutlich sprechen

Eine undeutliche Aussprache im Reisebüro kann teuer werden, schreibt "Reisereporter" und berichtet von dem Fall einer sächsisch sprechenden Reisebürokundin, die nach Porto wollte und in Bordeaux landete. Die Mitarbeiterin hatte die Frau ob ihres starken Dialekts falsch verstanden. Die Sächsin weigerte sich, die 294 Euro für den Flug nach Frankreich zu zahlen. Das Reisebüro forderte vor dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt den Reisepreis ein. Der Richter gab allerdings dem Reisebüro recht: Ein Kunde sei dafür verantwortlich, dass er im Reisebüro richtig verstanden werde.

Schlechte Nachrichten für alle, die das Pech haben, mit betrunkenen, herumstänkernden Passagieren zu fliegen. Denn sollte das Flieger aufgrund pöbelnder Fluggäste zwischenlanden müssen, gilt dies als "außergewöhnlicher Umstand" – und die übrigen Passagiere müssen das ohne Aussicht auf Entschädigung hinnehmen. Das habe das Amtsgericht Frankfurt am Main festgestellt. Eine kleine Genugtuung: Der Verursacher der Zwischenlandung kommt nicht ungestraft davon. Bis zu 100.000 Euro können solche Spompanadeln denjenigen oder diejenige kosten, Polizeigewahrsam inklusive.

Mit Ratten ist zu rechnen

Kein "außergewöhnlicher Umstand" oder Reisemangel, sondern nur eine Unannehmlichkeit sei es, wenn es um lärmende Flugreisende geht. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt. Wer sich also von lauten Kindern oder schnarchenden Mitreisenden genervt fühlt, die einem den Flug versauen, darf nicht mit Schmerzengeld rechnen.

Ratte im Hotelzimmer: kein Grund, eine Preisminderung zu verlangen, befand ein Gericht.
Ratte im Hotelzimmer: kein Grund, eine Preisminderung zu verlangen, befand ein Gericht.
APA/dpa/Bernd von Jutrczenka

Interessant ist auch dieser Fall: Mallorca-Urlauber klagten ihren Reiseveranstalter, weil eine Ratte durch die offene Balkontür ins Hotelzimmer huschte. Das Amtsgericht Köln lehnte die Klage ab. Mit der Begründung, dass in südlichen Urlaubsländern, zumal jenen mit Massentourismus, damit zu rechnen sei, dass sich dort auch Ratten tummeln. Hotels müssten zwar grundsätzlich dafür sorgen, dass in ihren Räumlichkeiten kein Ungeziefer heimisch ist, aber für eine hereinhuschende Ratte könnten sie nichts. (red, 12.10.2023)