Versammlung statt Besetzung
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Polizeiliche Räumung der Studierendenproteste an TU war rechtswidrig
Der Verfassungsgerichtshof stuft die Aktion im Uni-Festsaal 2019 als Versammlung ein. Die Zwangsmaßnahmen der Polizei auf Wunsch der Rektorin haben gegen das Gesetz verstoßen