Die Industriellenvereinigung sieht im neuen ORF-Beitrag eine "unausgewogene Zusatzbelastung" für Unternehmer.

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Wien – Die Industriellenvereinigung sieht im geplanten neuen ORF-Gesetz eine "sachlich nicht rechtfertigbare Mehrbelastung" für heimische Unternehmer, "einige Gesetzesvorschläge stehen somit im Widerspruch zum Ziel, das Unternehmertum zu entlasten" und würden eine "unausgewogene Zusatzbelastung" darstellen, so die Industriellenvereinigung in ihrer Stellungnahme zum ORF-Gesetz. Die IV lehnt die vorgesehene Art der Bemessungsgrundlage für die Beitragspflicht "ausdrücklich" ab.

Unternehmen zahlen wie berichtet laut neuem ORF-Gesetz pro Gemeinde, in der zumindest eine ihrer Betriebsstätten liegt, bis zu einer monatlichen Lohnsumme von 1,6 Millionen Euro einen Beitrag, weitere nach Lohnsumme gestaffelt. Mehr als 100 ORF-Beiträge muss laut Entwurf kein Unternehmen zahlen.

"Zusätzliche Belastung"

Die IV stellt sich die Frage, "warum Unternehmen künftig mit mehr ORF-Beiträgen konfrontiert werden, wenn viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden". Diese Grundlage biete "keine Entlastung, sondern eine zusätzliche Belastung für erfolgreiche Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und den Wirtschaftsstandort stärken, im Gegenzug aber keinen zusätzlichen Mehrwert in ihrem Tätigkeitsfeld durch das neue ORF-Beitragsgesetz erhalten", so die Industriellenvereinigung in ihrer Stellungnahme.

"100 ORF-Beiträge entsprechen nach dem vorliegenden Entwurf 18.360 Euro, die pro Jahr mit der Einführung anfallen. Nach den aktuellen Bestimmungen der GIS-Gebühr entspricht diese Summe, nach der 10er-Regelung für Unternehmen, knapp 700 Empfangsgeräten im Besitz eines einzelnen Unternehmens", rechnet die IV vor. Die Höhe der maximalen ORF-Beiträge, die für Unternehmen zu entrichten sei, sei deutlich zu senken, die IV fordert eine Anpassung der Staffelung, "um keine unvertretbare Belastung für Unternehmen darzustellen". (red, 18.5.2023)