Dieses Verfahren gerate ihr immer mehr zum Nachteil, der Druck sei kaum noch auszuhalten. So beschreibt eine ORF-Managerin am Montag ihre Situation vor dem Arbeits- und Sozialgericht in Wien. Sie klagt den ORF wegen Benachteiligung – nach einer Beschwerde über sexuelle Belästigung sei sie im Unternehmen karrieretechnisch "auf dem Abstellgleis" gelandet.

Prozessiert wird schon seit Monaten, aber nun beklagt die Managerin eine weitere berufliche Verschlechterung für sie. Sie muss nun nämlich wohl als "Ex-Managerin" bezeichnet werden. Durch eine Änderungskündigung Ende 2023 ist sie in einer neuen Funktion gelandet und hat nun keine Führungsrolle mehr. Eine Verschlechterung – für sie und ihre Familie sei die Situation aber so existenzbedrohend gewesen, dass sie der neuen Position trotzdem zustimmte, erzählt sie vor Gericht. Sie habe sich unter Druck gesetzt gefühlt. Auch, da die Kündigung kurz vor Weihnachten angedroht worden sei.

Laut ORF kein Zusammenhang mit Klage

Katharina Körber-Risak, die den ORF in der Rechtssache vertritt, bestätigt dem STANDARD die Änderungskündigung. Sie betont aber: Es handle sich lediglich um eine hierarchische Verschlechterung für die Klägerin, und keine monetäre. Außerdem habe diese Änderungskündigung nichts mit dem laufenden Verfahren zu tun. Die bisherige Tätigkeit der Managerin sei weggefallen, da die von ihr verantworteten Projekte eingestellt wurden.

Seit Monaten prozessieren der ORF und eine Mitarbeiterin wegen angeblicher Benachteiligung.
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Da es nach über einjährigen Verhandlungen keine Einigung über die berufliche Zukunft der Klägerin im ORF gegeben habe, sei man schließlich gezwungen gewesen, sie vor die Wahl zustellen: eine neue Funktion annehmen – oder die Kündigung. Die Verständigung des Betriebsrats von der Änderungskündigung erfolgte Ende Dezember, auf Ersuchen des Betriebsrats habe es einen Aufschub über die Weihnachtsferien gegeben, so Körber-Risak.

Beschwerde über Belästigung mit Folgen

Ursprünglich geklagt hatte die ORF-Mitarbeiterin aber wegen eines anderen Falls von angeblicher Benachteiligung. Die langjährige Managerin beschwerte sich im Unternehmen über sexuelle Belästigung durch einen Vorgesetzten. Er habe immer wieder Grenzen überschritten, anzügliche Sprüche gebracht oder ihr von Sexfantasien erzählt. Dieses Fehlverhalten gab der Vorgesetzte vor Gericht auch zu. Doch die interne Beschwerde der Managerin über sein Verhalten hatte laut ihr zur Folge, dass er sie im Unternehmen schlechtredete und sie daraufhin berufliche Nachteile erfuhr. Unter anderem wurde sie in eine ihr fachfremde Abteilung versetzt, und sie sei bei Stellenausschreibungen im Unternehmen nicht zum Zug gekommen, obwohl sie am besten qualifiziert gewesen sei. Nun geht es im Verfahren um die Frage, ob dem tatsächlich so ist. Und ob im ORF angemessen auf die Belästigung am Arbeitsplatz und den angeblichen Machtmissbrauch reagiert wurde.

Die Verhandlung geht im April in die nächste Runde. Vorerst mit der weiteren Einvernahme der Klägerin, doch es stehen auch noch prominente Zeugen auf der Liste. Unter anderem soll ORF-Generaldirektor Roland Weißmann zu dem Fall befragt werden. Außer natürlich, die beiden Parteien einigen sich auf einen Vergleich, wie die verhandlungsführende Richterin nicht müde wird zu betonen. Doch so recht glaubt das nach der bald zehnstündigen und noch nicht abgeschlossenen Einvernahme der Klägerin keiner mehr. (anra, 20.2.2024)