Der Zeitungsverband verlangt eine Beschränkung des ORF auf öffentlich-rechtliche Angebote.

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Salzburg/Wien – Der Zeitungsverband VÖZ legt ein gemeinsames Forderungspaket an den Gesetzgeber für eine ORF-Reform vor. Die privaten Medienhäuser verlangen etwa eine Entpolitisierung der ORF-Gremien sowie eine Reduktion des ORF auf den öffentlich-rechtlichen Auftrag.

Das Fünf-Punkte-Forderungspaket wurde bei der Klausur des VÖZ in Salzburg zu Wochenbeginn beschlossen. Ziel sei ein "fairer Ausgleich im Interesse eines dualen Medienmarkts".

"Verringerung des Programmangebots"

Der Zeitungsverband verlangt eine "Evaluierung" der aktuellen Programm- und Sendungsangebote nach dem öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF: "Jene Angebote, die keinen öffentlich-rechtlichen Mehrwert für das Publikum aufweisen, sollten dem privaten Mediensektor zugewiesen werden", lässt der VÖZ am Mittwoch verlauten. "Diese Verringerung des Programm- und Sendungsangebots entspricht der europäischen Entwicklung, was neben einer ebenfalls höchst notwendigen Straffung der Strukturen auch einen verminderten ORF-Beitrag zur Folge hätte. "

300 Zeichen zu Videos und Audio-Inhalten

Beschränkungen verlangt der Zeitungsverband auch für ORF.at: Die "blaue Seite" des ORF müsse sich "eindeutig" auf audiovisuellen Content fokussieren. Konkret: "Die tägliche Überblicksberichterstattung hat aus audiovisuellen Beiträgen zu bestehen, die dazugehörigen Begleittexte sollen in Zukunft 300 Zeichen nicht überschreiten dürfen."

Nach dem Vorbild Deutschlands solle eine neue, paritätisch besetzte Schlichtungsstelle aus Mitgliedern der Zeitungs- und Zeitschriftenverlegerverbände und dem ORF-Direktorium die Einhaltung dieser Vorgaben für ORF.at überwachen. Gegenüber der Medienbehörde KommAustria verlangt der VÖZ ein Beschwerderecht für Verbände.

Programmbezug für Onlinevideos

Der Zeitungsverband verlangt auch in Zukunft eine Vorgabe für Online-only-Inhalte: Sie sollten weiterhin nur als "Programmbegleitung" und mit konkretem Programmbezug erlaubt werden, verlangt der VÖZ.

Die in Begutachtung geschickte ORF-Novelle sieht alleine oder zuerst für Online produzierte Video- und Audiobeiträge vor. Die Verleger warnen hier vor einem "Wildwuchs an eigenständigen und von einer konkreten Sendung losgelösten Inhalten" .

Sonderwerbeformen verbieten

Der Zeitungsverband verlangt zudem eine "wirksame Beschränkung" der Onlinewerbung des ORF auf 1,5 Milliarden Ad Impressions, also Sichtkontakte mit Werbemitteln, pro Jahr.

Sonderwerbeformen wie Product- und Themenplacement sollten dem ORF nach Ansicht des VÖZ untersagt werden, da sie nicht mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag in Einklang stünden.

Für Social Media keine öffentlichen Mittel

Für Aktivitäten auf Social-Media-Plattformen sollten nach Ansicht des VÖZ künftig keine öffentlichen Mittel mehr aufgewendet werden, "einzelne Ausnahmen könnten im Rahmen des Bildungsauftrags gewährt werden".

Entpolitisierung des Stiftungsrats

Der Zeitungsverband fordert zudem "eine Entpolitisierung und Verkleinerung des ORF-Stiftungsrats".

Bisher habe es "keine ernsthaften und fairen Verhandlungen zur ORF-Reform" gegeben, lässt der VÖZ verlauten. Aussagen von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) vom 3. Mai, dass "im Vorfeld intensiv mit den Verlegerinnen und Verlegern verhandelt" worden sei, stoßen auf Unverständnis bei den Verlagshäusern.

"Weder der VÖZ noch einer seiner Vertreter waren in ernsthafte Verhandlungen eingebunden", erklärt dazu VÖZ-Präsident und Styria-Vorstandsvorsitzender Markus Mair. "Der Prozess war von Geheimniskrämerei mit spärlichen und selektiven Informationshäppchen gekennzeichnet. Faire und offene Verhandlungen mit den betroffenen Stakeholdern sehen definitiv anders aus."

Update: Die Stellungnahme aus dem Ministerium zu den Forderungen des VÖZ:

"Die Schaffung einer Digitalnovelle ist bereits im Regierungsprogramm verankert und wurde im September 2021 im Ministerrat entsprechend beschlossen und veröffentlicht. Im Zuge der Gesetzwerdung fanden daraufhin selbstverständlich laufend Abstimmungen und Gespräche mit der Vertretung des VÖZ statt, die im guten Einvernehmen über notwendige Maßnahmen zur Stärkung des gesamten Medienstandorts standen", heißt es in einer Stellungnahme aus dem Medienministerium. "Konkrete Maßnahmen fanden so auch bereits Eingang in den Begutachtungsentwurf. Dass nun seitens des Verbandes erneute und weit darüber hinausgehende Forderungen gestellt werden, stößt im Medienministerium auf Unverständnis." (fid, 10.5.2023)