Von welchen Medienmenschen wird man 2024 noch mehr hören? Martina Hohensinn ist Mitglied der Medienbehörde KommAustria und dort zuständig für die neue Journalismusförderung, die 2024 erstmals – und gleich für zwei Jahre – vergeben wird. Und die Juristin ist dort ebenso zuständig für die neu geregelten Veröffentlichungspflichten für Werbung und Medienförderungen öffentlicher Stellen nach dem novellierten Medientransparenzgesetz.

Martina Hohensinn, Mitglied der Medienbehörde KommAustria.
Martina Hohensinn, Mitglied der Medienbehörde KommAustria.
RTR/Katharina Stögmüller Bearbeitung DER STANDARD

Höchstrichterlich bestätigt

Hohensinn war schon bisher für Presseförderung und Publizistikförderung in der KommAustria zuständig, die - so die offizielle Kurzbezeichnung - "Qualitäts-Journalismus-Förderung" kommt dazu.

Eine ihrer Entscheidungen über die Presseförderung beschäftigte Medien und Gerichte über viele Monate: Die Medienbehörde KommAustria lehnte Anträge der Mediengruppe Österreich auf Presseförderung für "Österreich" ab.

Die Begründung, unterstützt vom Befund des zuständigen beratenden Beirats: Die Kaufzeitung "Österreich" ist nicht unabhängig von der – jedenfalls damals – inhaltlich über weite Strecken deckungsgleichen Gratiszeitung "Oe24" zu bewerten. Presseförderung gibt es aber nur für Kaufzeitungen, die einen überwiegenden Teil ihrer Auflage verkaufen und nicht kostenlos abgeben. Durch die deutlich höhere Gratisauflage unter der Marke "Oe24" sei das Medium insgesamt nicht als Kaufzeitung einzustufen.

Absage an Fellner-Klage

Wegen einer dieser Abfuhren klagte die Mediengruppe der Familie Fellner die Republik Österreich und auch gleich die Mitglieder des Beirats für die Presseförderung. Das Verfahren gegen die Republik ging über drei Instanzen, der Oberste Gerichtshof bestätigte die Position der KommAustria. Auch die Klagen gegen Beiratsmitglieder waren nicht erfolgreich.

Das ÖVP-geführte Medienministerium hat die neue Journalismusförderung – die parallel zur Presseförderung vergeben wird – um diese Hürde für "Österreich" und andere Gratistitel entschärft. Verkauf ist nun kein Kriterium, auch weil textbasierte Onlinemedien (unter bestimmten Voraussetzungen) auch gefördert werden können.

Die neue Förderung

Was bringt das neue "Bundesgesetz über die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs (Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz – QJF-G)". Rund 20 Millionen Euro insgesamt pro Jahr, davon werden 15 für Journalismusförderung vergeben nach der Zahl der journalistischen Arbeitskräfte in Redaktionen. Je zehn Prozent Aufschlag gibt es für Redaktionsstatute, Qualitätssicherungssysteme, Fehlermanagement und Frauenförderprogramme. Obergrenze pro Medium: 1,5 Millionen Euro.

Dazu kommen aus der bisherigen Presseförderung hierher verlegte Förderungen für Leseförderung, Ausbildung, Auslandskorrespondenten und -Korrespondentinnen, Ausbildungsinstitutionen, Presseclubs, Medienforschung und den Presserat. Die Presseförderung wurde damit um rund 1,5 Mio. Euro auf rund 7,1 Millionen Euro pro Jahr reduziert - im Jahr 2023 wurden die 1,5 Millionen noch mit der Presseförderung ausbezahlt.

Hohensinn muss 2024 gleich zweimal über die neue Journalismusförderung entscheiden – die wettbewerbsrechtliche Prüfung durch die EU-Kommission dauerte länger, die Förderung für das vergangene Jahr wird erst in diesem vergeben. Anträge für das Jahr 2023 (Kriterien müssen im Jahr 2022 erfüllt sein) können noch bis 1. März 2024 gestellt werden, Anträge für das Jahr 2024 auf Basis der Daten 2023 bis 31. März. Die Journalismusförderung für 2023 beträgt - abzüglich der schon ausbezahlten 1,5 Millionen - rund 18,5 Millionen, für 2024 rund 20.

Neue Medientransparenz ab Jahresmitte

Martina Hohensinn ist in der Medienbehörde KommAustria auch gleich für eine weitere Neuerung 2024 zuständig: Das novellierte Medientransparenzgesetz verlangt nun von - mehr als 5000 - öffentlichen Stellen und Unternehmen in Österreich vom Bundeskanzleramt bis zu den ÖBB umfassendere Meldungen über ihre Werbebuchungen. Statt bisher vierteljährlich nun jedes halbe Jahr, dafür wurden aber Ausnahmen für nichtperiodische Medien - wie etwa Außenwerbung - und Buchungen unter 5.000 Euro pro Quartal gestrichen.

Die erste Veröffentlichung der neuen, umfassenderen Daten Mitte Oktober 2024 kann im Vergleich mit den bisherigen Daten aufzeigen, wieviel diese Ausnahmen bisher ausgemacht haben - wenn die öffentlichen Stellen nicht im Gegenzug Buchungen weiter zurückfahren.

Die RTR GmbH, Geschäftsstelle der KommAustria, übernimmt im Auftrag der Behörde die nun gesetzlich vorgesehene Visualisierung der Daten. Die bisher vom Gesetz vorgeschriebene Löschung der aufwändig gesammelten und publizierten Medientransparenzdaten nach zwei Jahren entfällt, nun bleiben sie zehn Jahre online.

Für alle Kampagnen mit "Werbeleistungen" von mehr als 10.000 Euro pro Halbjahr müssen die öffentlichen Stellen der KommAustria auch die geschalteten Sujets übermitteln, die sie, wie die Beträge, veröffentlicht. Über Kampagnen ab 150.000 Euro müssen die Stellen einen erklärenden Bericht auf ihrer Webseite veröffentlichen. Ab einem Kampagnenvolumen von einer Million Euro müssen sie eine – interne oder externe – Wirkungsanalyse zur Kampagne erstellen (lassen) und publizieren.

Für nicht gemeldete Buchungen drohen – nach Nachfristen zur Stellungnahme – bis zu 50.000 Euro Strafe, im Wiederholungsfall bis 100.000 Euro.

Werbebuchungen von Oktober bis Dezember 2023 sind allerdings – noch bis 15. Jänner – nach dem bisherigen System mit Ausnahmen der KommAustria zu melden. Die ersten Daten nach der neuen Medientransparenz über Buchungen im ersten Halbjahr 2024 sind dann bis spätestens 31. Juli fällig.

Die KommAustria und die RTR haben die neue Schnittstelle für die Meldungen über Werbebuchungen bereits im Testbetrieb mit einzelnen öffentlichen Institutionen erprobt. In den nächsten Wochen tourt Hohensinn mit Informationsveranstaltungen über die neuen Medientransparenzregeln wie über die neue Journalismusförderung durch das Land.

Man wird also noch einiges von Martina Hohensinns Schaffen hören – von den ersten Vergaben der Journalismusförderung bis zu den ersten neuen Medientransparenzdaten im Herbst. Sie werden bis 15. Oktober veröffentlicht. (Harald Fidler, 11.1.2024)